Offene Fragen bei Umsetzung

Union will Auskunft über Naturwiederherstellungsgesetz

Die Bundesregierung will die Land- und Forstwirtschaft bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, dem sogenannten Naturwiederherstellungsgesetz (NRL), möglichst nicht in Mitleidenschaft ziehen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt die Regierung weitgehend aus, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Gegebenenfalls müssten sie „angepasst bewirtschaftet“ werden. Grundsätzlich gelte es, eine Mehrfachnutzung vor einer Einfachnutzung anzustreben.

Gemeint ist offenbar, beispielsweise auf einer Fläche Nahrungsmittel anzubauen und zugleich ökologische Ziele anzustreben.Um Land- und Forstwirte für „Wiederherstellungsmaßnahmen“ auf ihren Flächen zu gewinnen, will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge ...

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