Offene Fragen bei Umsetzung
Union will Auskunft über Naturwiederherstellungsgesetz
Die Bundesregierung will die Land- und Forstwirtschaft bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, dem sogenannten Naturwiederherstellungsgesetz (NRL), möglichst nicht in Mitleidenschaft ziehen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt die Regierung weitgehend aus, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Gegebenenfalls müssten sie „angepasst bewirtschaftet“ werden. Grundsätzlich gelte es, eine Mehrfachnutzung vor einer Einfachnutzung anzustreben.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl