Pappeln für Energiewälder
Geprüfte Sorten: Voraussetzung für Leistungsfähigkeit
Mit der erhöhten Brennholznachfrage steigt die Bereitschaft, auf landwirtschaftlichen Flächen Energiewälder zur Hackschnitzelproduktion anzubauen. Energiewälder können plantagenartig bewirtschaftete Pappelkulturen sein, die in Umtriebszeiten von zirka fünf bis sieben Jahren im Stockausschlagbetrieb bewirtschaftet werden.
Für die Anlage dieser Kulturen werden Steckhölzer von Balsampappelhybriden benötigt, die nach den Verbraucherschutzregelungen des Forstvermehrungsgutgesetzes nur als geprüftes Vermehrungsgut angeboten und vertrieben werden dürfen. Energiewälder sind vor allem bei Landwirten ein aktuelles Thema. Der Landwirt als „Ölscheich von morgen“ ist eine Vision, die mancher glaubt mit Energieholzfeldern aus Pappeln vorrangig auf weniger leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Flächen umsetzen zu können. Ob sich das lohnt ist eine andere Frage. Derzeit ist die Rentabilität nur dann gegeben, wenn ein Zusatznutzen erwirtschaftet werden kann, zum Beispiel das Bestücken der eigenen Heizung mit Hackschnitzeln oder die gute Trinkwasserqualität aus Energiewäldern. Dr. Hubert Fischer von der FAWF in Trippstadt, der Energiewaldexperte von Rheinland-Pfalz, bemerkte, dass es besonders in der Nordpfalz ein hohes Potenzial für Energiewälder gebe. Doch sind die Niederschläge für Pappeln zu gering, weshalb die FAWF Versuchsplantagen mit den Baumarten Hasel, Esskastanie, Aspe und Robinie anlegte.Voraussetzung für hochproduktiven Energieholzanbau mit Qualitäten eines eigenen „Ölfelds“ ist jedoch ein gut wasserversorgter Standort (vorzugsweise Acker) und eine leistungsfähige, das heißt unter unseren Klimabedingungen geprüfte Sorte. Pappelsorten können nicht wie normale Forstpflanzen vom Verbraucher an äußeren Merkmalen unterschieden werden. Sie zeigen erhebliche Unterschiede bei Produktionsleistung, Widerstand gegen Krankheiten oder Ausschlagfähigkeit nach Beerntung. Der Vertrieb von Stecklingen unterliegt daher den Verbraucherschutzbestimmungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG). Dieses Gesetz sorgt dafür, dass in Deutschland nur eindeutig definierte Pappelsorten der Zulassungskategorie „geprüft“ in Verkehr gebracht werden dürfen.
Geprüfte Pappel-Sorten
Ob es sich um geprüftes Material handelt, kann der Kunde auf seiner Rechnung feststellen: Sie muss den Sortennamen, die Nummer des Stammzertifikats und die Betriebsnummer des amtlich angemeldeten Pflanzenlieferanten enthalten. Die aktuell zugelassenen Sorten sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar (www.ble.de). Aufgrund der vorliegenden Anbauerfahrungen sind die in der Tabelle genannten Sorten für die Vermarktung zugelassen. Einige der genannten Sorten sind für Energieholzanbauten zu empfehlen. Die „Max“-Sorten zeichnen sich durch hohe Massenerträge und eine sehr geringe Anfälligkeit gegenüber Schäden aus. Die Sorte Androscoggin zeigt bei den sehr kurzen Umtriebszeiten im Energiewald geringere Massenerträge als die Sorte Max, ist jedoch wegen der hervorragenden Stammformen auch in längere Umtriebe (Hochwald) geeignet.
Verstärkt durch eine allgemeine EnerÂgieholznachfrage drängen derzeit –> Anbieter von ausländischen Steckholzsorten auf den Markt. Hier ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur Sorten, die den Anforderungen der Kategorie „geprüft“ der EU-Richtlinie 1999/105 entsprechen, von Baumschulen vertrieben werden.
Sorten aus anderen EU-Ländern
Nach Auskunft der italienischen Pappelkommission sind zum Beispiel die Sorten Pegaso, Monviso, Sirio, AF2, AF6, und AF8 derzeit noch im Prüfverfahren. Erste Ergebnisse aus Prüffeldern des Amts für forstliche Saat- und Pflanzenzucht haben ergeben, dass diese Sorten nicht wüchsiger sind als die bislang in großem Umfang angebauten Max-Klone. Versuchsanbauten mit in Belgien geprüften Sorten führten aufgrund ihrer großen Pilzanfälligkeit zu einem flächigen Ausfall. Bei Bezug von Pappelklonen aus anderen Regionen der EU muss daher stets hinterfragt werden, ob diese Klone auch für unsere Klimabedingungen geeignet sind.
Pappelsorten zeigen ein im Vergleich zu den genetisch unterschiedlichen Forstpflanzen ein deutlich erhöhtes Anbaurisiko, da es sich um genetisch identische Klone handelt. Pilzbefall breitet sich daher in Kurzumtriebskulturen wesentlich schneller aus als in einem Wald. Energiewälder sind aber nur dann wirtschaftlich, wenn die erwartete Massenleistung über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren – drei Ernteintervalle á fünf Jahre – erzielt wird. Sortenprüfungen sind daher unerlässlich.
Steckhölzer für den Verkauf
Bei der gewerblichen Produktion, aber auch beim Handel von Steckhölzern sind im Interesse des Verbraucherschutzes gesetzliche Vorschriften zu beachten. Es muss sichergestellt werden, dass es sich ausschließlich um geprüfte Sorten handelt, die in sortenreinen Mutterquartieren angezogen werden. Steckhölzer dürfen nur in amtlich registrierten Mutterquartieren gewonnen werden. Die Registrierung der Quartiere erfolgt durch die forstlichen Kontrollstellen des Landes und ist vor der Anpflanzung anzuzeigen. Landwirte, die Steckholzmaterial verkaufen wollen, müssen sich als Forstsamen-/Forstpflanzenbetrieb anmelden. Sie müssen die erforderlichen technischen Einrichtungen und fachlichen Kenntnisse nachweisen. Zudem besteht für diese Betriebe Buchführungspflicht.
Die Anlage eines Mutterquartiers ist nur dann eine Alternative, wenn der Landwirt langfristig und nachhaltig die Produktion von Stecklingen plant. Neben den rechtlichen Vorgaben ist zu berücksichtigen, dass sich ein Mutterquartier erst ab dem dritten Jahr betriebswirtschaftlich lohnt, da erst dann die Ausbeute an Stecklingen stark ansteigt. Die Nachzucht von Steckhölzern ausschließlich für den Eigenbedarf ist jederzeit ohne Beachtung von rechtlichen Regelungen möglich, da in diesem Fall keine Verbraucherschutzinteressen betroffen sind.
Bei geschützten Zuchtsorten ist das Sortenschutzgesetz zu berücksichtigen. Diese Sorten dürfen nicht ohne Erlaubnis des Züchters angebaut und weitervertrieben werden. Energiewälder statt Ölfelder – diese Idee ist nicht neu. Bereits im Mittelalter wurden Niederwälder im Stockausschlag zur Brennholzproduktion genutzt. Moderne Holzfelder produzieren jedoch statt Scheitholz Hackschnitzel, werden in wesentlich kürzeren Ernteintervallen zurückgeschnitten und nutzen statt Hainbuchen Pappelhybride. Um einen jährlichen Trockensubstanzertrag von 10 bis 12 Tonnen/ha nachhaltig zu erwirtschaften, sind geprüfte Pappelsorten die Voraussetzung für eine jährliche Produktion von 4000 l Heizöl. Randolf Schirmer, ASP Teisendor/zep