Per LKW-Zug oder Traktor?

ALB-Tagung über die Transportlogistik in der Landwirtschaft

Durch den Strukturwandel bewirtschaften die landwirtschaftlichen Betriebe in Hessen immer mehr Flächen bei konstant abnehmenden Betriebszahlen. Mit der Betriebsgröße wachsen auch die durchschnittlichen Hof-Feld-Entfernungen, die Anforderungen an die Transportlogistik nehmen zu. Mit diesem Thema befasste sich vorige Woche die Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft Hessen (ALB), zu der ALB-Ausschussvorsitzender Klaus Wagner am Eichhof rund 50 Lohnunternehmer, praktische Landwirte und Ingenieure begrüßte.

Pro Jahr finden in Deutschland nach Schätzungen des Bundesverbands der Lohnunter­nehmer rund 5 Mio. Fuhren mit Großraumhäckselwagen statt.

Foto: Moe

Experten sprachen über den Einsatz moderner Transportlogistik sowie über deren Vor- und Nachteile. Beispielsweise wenn große Mengen, wie bei der Silo-/Energiemaisernte in kurzer Frist über größere Entfernungen zu transportieren sind. LLH-Verfahrenstechnikberater Karl-Heinz Wiech vom Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg stellte einen verfahrenstechni­schen Vergleich zwischen Transportsystemen mit Schlepper, Unimog und LKW an, um dabei die Kosten bei hoher Transportleistung, dem Energieverbrauch, Reifenverschleiß, Bodenschutz und dem Fahrverhältnis Acker zu Straße, verkehrsrechtlichen Bestimmungen wie Führerschein, Lenkzeitbeschränkungen und Kontrollgeräten wie auch Aspek­ten der Lärmbelästigung durch die Motoren und Verschmutzung der Straße gegenüber zu stel­len.

Nach Vorstellen verschiedener Transportsysteme ging Wiech auf einen Vergleichstest der Landwirtschaftskammer Nieder­sachsen ein. Verglichen wurden hier ein 265 PS-Schlepper mit zwei Zweiachsanhängern, maximaler Nutzlast von 22,5 t bei 40 t Gesamtgewicht und 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, ein 286 PS-Unimog mit einem Dreiachs­anhänger, maximaler Nutzlast von 24 t bei 39 t Gesamtgewicht und 80 km/h Höchst­geschwin­digkeit sowie ein 360 PS-Lkw mit Sattelauflieger, maximaler Nutzlast von 25,5 t bei 40 t Gesamtgewicht und 80 km/h Höchst­geschwindigkeit. Die erreichten Transportgeschwindigkeiten lagen auf Landstraßen bei 36 km/h, 40 km/h und 44 km/h und auf Bundesstraßen bei 37,8 km/h, 45,6 km/h und 48,5 km/h.

Dieselverbrauch wichtige Größe

Unimog und LKW erzielten auf Autobahnen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60,3 sowie 62,5 km/h. Die Beschaffungskosten lagen für den Schlep­per- und Unimogzug bei jeweils 190 000 Euro und bei dem LKW-Zug bei 130 000 Eu­ro. Bei Nutzung von Bundesstraßen lag der Dieselverbrauch pro 100 km mit leerem Anhänger/Auflieger bei 50,4, 25,6 und 22,9 Liter und vollbeladen bei 63,8, 37,4 und 38,4 l. Bei einem jährlichen Einsatz von 800 Stunden und Fahrerlohn von 25 Euro/h errechneten die Versuchsansteller Gesamtkosten von 100,63 Euro/h für den Schlepperzug mit zwei Zwei-Achs-Kippanhängern, 90,53 Euro/h für den Unimog-Transport mit einem Drei-Achshänger und 83,86 Euro/h für den LKW-Auflieger-Transport. Unter hessischen Verhältnissen vergleicht Wiech die Kosten für die drei Systeme bei einer angenommenen Gesamtstrecke von 18 km (11 km Landstraße und 7 km Bundesstraße).

Lohnt sich der „Agro-Track“?

Hendrik Brügemann von der Claas Vertriebsgesellschaft mbH Harsewinkel.

Foto: Dr. Ernst-August Hildebrandt

Im Ergebnis stellte Wiech fest, dass der Schlepperzug 29 min, der Unimogzug 26 min und der LKW-Zug 24 min Transport­zeit in Anspruch nimmt. Die Gesamt­kosten betrugen bei dieser Strecke 49 Euro für den Schlepperzug und 38,22 Euro für den Unimogzug sowie 32,65 Euro für den LKW-Zug. Unter dem Vorbehalt, dass die verglichenen Systeme ausgelastet werden, stellt somit der LKW unangefochten das kostengünstigste Transportsystem. Vor diesem Hintergrund wurden in jüngster Zeit Entwicklungen eines „AgroTruck“ vorgestellt, mit dem die Transporteffizienz für Acker und Straße verbessert werden soll. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge mit der Technik eines Großserien-LKW, Allradantrieb mit drei Differentialsperren, Niederdruckbereifung mit Reifendruckregelanlage, Hochleistungshydraulik für Nebenaggregate, bis zu 480 PS Leistung, 25 t Nutzlast und 40 t Gesamtgewicht und einer Einstufung als Ackerschlepper, fahrbar mit Führerscheinklasse T. Er stellte fest, dass die optimale Ka­pazi­täts­auslastung in der Transportlo­gistik besonders wichtig ist.

Verfahrensketten mit GPS leiten

Zur Optimierung der Transportlogistik bei Verfahrensketten wie sie von Maschinenringen und Lohnunternehmen angeboten wird, stehen heute rechnergestützte Systeme mit Fahrzeugerkennung durch GPS zur Ver­fügung. Hendrik Brügemann von der Claas Vertriebsgesellschaft mbH Harsewinkel stellte mit dem System EASY (Effiziente Agrar Systeme) eine firmeneigene Lösung von Claas für landwirtschaftliche Dienstleister vor. Das „Claas Telematics“ genannte System erfasst Leistungs-, Einstell- und Positionsdaten von entsprechend ausgerüsteten Ernte- und Transportmaschinen durch Mobilfunk und Internet, verarbeitet diese und leitet die Ergebnisse über einen Webserver im Internet an die Kunden weiter. Die Arbeit soll sich nach Brügemann so selbst dokumentieren. Für den Nutzer erübrigt es sich so, nach einem langen Arbeitstag noch Rechnungen zu schreiben und Schlagkartei zu führen oder hinter den Arbeitsberichten der Fahrer her zu telefonieren. Das System biete stets einen Ãœberblick über die Kosten und verbessere die Liquidität durch unmittelbare Rechnungsstellung nach der erbrachten Dienstleistung, wodurch auch Lücken in der Rechnungsstellung vermieden würden.

Lohn- und Personalkosten

Ferner würden fertige Buchungssätze im ISOXML-konformen Format für Farmmanagementsysteme bereitgestellt. Durch die automatische Erkennung des Fahrers kann das System Stundennachweise führen, den Lohn und die Personalkosten feststellen. Durch Erkennung der Maschine und des Verfahrens ist der Dieselverbrauch feststellbar und eine Kostenkalkulation möglich, die zu einem individuellen Kundenpreis führt. Zusätzlich können Ertrag und Feuchte ermittelt wie auch eine Ertragskartierung vorgenommen werden. Durch Erkennen des Schlages werden die Gesamtfläche, der Eigentümer, Kunde, Kunden-Preis, die Fruchtart und der Feldname ausgewiesen. Und durch die Erkennung des Zustands dokumentiert das System die Fläche, die Position, die Dauer des Maschineneinsatzes, das Datum und Kenndaten zum Dreschwerk und Häcksler.

Mit dem Erweiterungsmodul AGROCOM LU für Lohnunternehmer und Dienstleister sei eine weitere Arbeitsentlastung durch eine Angebots- und Auftragsverwaltung, Mahnwesen, Kostenerfassung und –kalkulation, Einsatzplanung mit einer grafischen Dispositionshilfe, Auswertungen nach Kunden, Artikeln, Maschinen, Mitarbeitern usw., einem automatischen Dieselbuch, einer Lagerverwaltung, interner Verrechnung, dem Datenaustausch mit Maschinenterminals und einer Schnittstelle zur Lohn- und Finanzbuchhaltung möglich. Somit seien auch optimale Synergien für die Arbeit mit dem Steuerberater gegeben.

Navigation bis zum Feld

Die Auswertungs- und Analysemöglichkeiten würden dem Landwirt zeigen, wo Geld verdient wird und wo nicht. Mit dem Agrarnavigationssystem FIEDNAV biete Claas auch ein System zur Optimierung der Transportleistungen. FIELDNAV enthalte alle befahrbaren Feld- und Waldwege in Deutschland und ermögliche so ein durchgängiges „Routing“ über Autobahnen, Landstraßen, Feld- und Waldwege bis zum Schlag. Der Fahrer werde so auch ohne Ortskenntnis sicher bis zur Einfahrt geführt. Das System legt die An- und Abfahrtrouten bei Berücksichtigung der Maße, Gewichte und Geschwindigkeiten der Transportfahrzeuge fest. Er rechnete vor, dass durch eine durchschnittliche fünf prozentige Zeit- und Dieseleinsparung, die mit diesem System erzielt werden sollen bei 1 000 ha Einsatzfläche rund 12 000 Euro Jahr einzusparen sind. CLAAS TELEMATICS werde derzeit konsequent weiter entwickelt, um die Einsatzmöglichkeiten durch Kooperation mit Anbaugeräteherstellern zu erweitern Ein Serienstart sei für 2014 vorgesehen.

Dr. Martin Wesenberg vom Bundesverband der Lohnunternehmer sprach zum Thema „Konfliktfreie Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr.“

Foto: Dr. Ernst-August Hildebrandt

Dr. Martin Wesenberg vom Bundesverband der Lohnunternehmer sprach über Möglichkei­ten zur konfliktfreien Fortbewegung im Straßen­verkehr darauf hin, dass die heutige moderne und schlagkräftige Agrartechnik oft über große Strecken umgesetzt und als landwirtschaftlicher Groß- und Schwerlastverkehr auf die Straßen müsse.

Großmaschinen mit Überbreiten, geringen Transportgeschwin­digkeiten und hohen Gewichten würden von anderen Verkehrsteilnehmern zunehmend als lästig empfunden. Das Potenzial für landwirtschaftliche Transpor­te liege derzeit bei 450 Mio. t pro Jahr und nehme weiter zu. Am Beispiel von Biogasmais in Deutschland von gesamt 65 Mio. t machte er deutlich, dass mit 40m³- Häckselwagen, welche etwa 15 t Transportgut mit einer Fuhre transportieren, 4,5 Mio. Fuhren notwendig sind und bei einer durchschnittlichen Feld-Hof-Entfernung von 3 km 13,5 Mio. km zurückgelegt werden müssen, die circa 300 Erdumrundungen entsprechen. Damit steige auch das Belästigungs- und Un­fallpotenzial. Wesenberg mach­te hier auch einen Einfluss durch die Fahrer aus, die es häufig aufgrund ihres Alters an genügend Reife und Vorausschau fehlen ließen. Er forderte daher eine solide Ausbildung und sicherheitstechnische Unterweisungen. Zu den Transporten selbst sei auf Ladungssicherheit, die Vermeidung von Ladungsverlusten während des Transpor­tes und Sauberkeit zu achten. Ladungsverluste ließen sich durch Abdeckungen oder reduzierte Transportgeschwindigkeiten erreichen. Da letzteres aus Gründen der Transportleistung weniger erstrebenswert sei, müsse darauf geachtet werden, dass die Fahrzeuge nicht überladen werden. Ein besonderes Ärgernis bestehe in der Verschmutzung von Fahrbahnen, die für andere Verkehrsteilnehmer auch Unfall­ge­fahren bergen. Im Fall der Fälle gelte hier das Verursacherprinzip. Fahrbahnverschmutzungen sollten unmittelbar beseitigt werden.

Unter Umständen müsse daher hinter jedem Transportzug ein Besenfahrzeug eingesetzt werden. Da die Entwicklung der Landtechnik zu immer größeren, breiteren und schwereren Maschinen führe und damit eine Abnahme der Akzeptanz bei Bevölkerung, der Politik und den Verwaltungen verbunden sei, habe der Bundesverband der Lohnunternehmen zu freiwilligen Selbstbeschränkungen aufgerufen, die in BLU-Leitlinien zusammengefasst und zur Agritechnika 2011 veröffentlicht wur­­­den. Unter anderem schlagen diese Leitlinien vor, die Transportgeschwindigkeiten in Ortschaften auf 30 km/h zu beschränken um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrgeräusche, Ladungsverluste und Kosten zu reduzieren.

Rücksicht auf Nachtruhe nehmen

Zudem sollte Konflikten dadurch begegnet werden indem nicht in der Nacht von 22 bis 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen (bis auf witterungsbeding­te Ausnahmen) landwirtschaftliche Transporte durchgeführt werden. Zusätzlich sollten Wohngebiete generell gemieden und Akzeptanz durch Information gefördert werden.

Berater Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Foto: Dr. Ernst-August Hildebrandt

Dazu zähle auch, dass land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anbaugeräten möglichst nicht auf Autobahnen fahren sollten. Mit den BLU-Leitlinien solle eine Sammelerlaubnis mit örtlichen Behörden erreicht werden, die einheitliche Warneinrichtungen und Schutzvorrichtungen vereinbare. Im Hinblick auf Fahrstrecken und Fahrzeiten sollten keine Einschränkungen bestehen. Die Leitlinien sollen „guten Willen“ zur Zusammenarbeit und Steigerung der Verkehrssicherheit bekunden und ein Signal setzen, dass für das landwirtschaftliche Transportwesen die Wachstumsgrenzen in Bezug auf Fahrzeuggrößen erreicht sind.

Das Straßenverkehrsrecht und was bei Biomassetransporten zu beachten ist, sind Arbeitsschwerpunkte von Berater Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Olden­burg. Bei Transporten von Maissilage für Biogasanlagen sind je nach Auftraggeber land- und forstwirtschaftliche Transporte von gewerblichen Transporten zu unterscheiden. Nur bei land- und forstwirtschaftlichen Beförderungen können die Zugfahrzeuge mit grünen Kfz-Zeichen ausgestattet und von der Kfz-Steuer befreit werden. Ein Einsatz dieser Fahrzeuge im Auftrag von Gewerbebetrieben macht die Beförderung gewerblich und erfordert eine befristete Kfz-Ver­steuerung, die bei Meldung beim örtlichen Finanzamt auch monatlich erfolgen kann.

Zur Führerscheinklasse T

Seitens der notwendigen Führerscheine gelte seit 30. Juni 2012 die neue Führerscheinklasse L, mit der Schlepper bis 40 km/h gefahren werden dürfen, im Anhängerbetrieb allerdings auf 25 km/h begrenzt sind. Da die PKW-Führerscheinklasse B die Klasse L einschließt, dürfen Führerscheininhaber der Klasse B jetzt Zugmaschinen über 7,5 t Gesamtgewicht mit Hängern fahren, wenn auch nur bis 25 km/h. Dadurch erschließen sich für Aushilfen, Praktikanten und ausländischen Saisonarbeitskräften bessere Einsatzmöglichkei­ten. Dennoch ist nach Vaupel der Erwerb der Führerscheinklasse T unbedingt zu empfehlen. Ein Problem sieht der Referent dann, wenn Auszubildenden, die noch keine 18 Jahre sind und deswegen Schlepper mit einer Zulassung bis 50 km/h nicht fah­ren dürfen. Für Eigentümer der alten Klasse 3 sei es sinnvoll den Führerschein auf Klasse B und Klasse T umzuschreiben. Nach Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) treffen die Be­stim­mun­gen für land- und forstwirtschaft­lichen Verkehr nicht zu wenn die Transporte für eigene Zwecke er­folgen oder Transporte in Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden und dabei kein Geld fließt. Bei Einsätzen von LKW oder Sattelzügen für land- und forstwirtschaftliche Transporte müssen Begleitpapiere mitgeführt werden. Eine Befreiung vom GüKG erfolgt auch, wenn der Landwirt als Mitglied eines Maschinenrings oder eines wirtschaftlichen Zusammenschutzes tätig wird.

Die Transporte dürfen dann nur mit von der Kfz-Steuer befreiten Zugmaschinen und Anhängern oder Sonderfahrzeugen durchgeführt werden. Sattelzugmaschinen werden hierbei nicht befreit. Fahrer muss der Landwirt selbst oder sein Mitarbeiter sein. Die Befreiung gilt für einen Umkreis von 75 km Luftlinie, Begleitpapiere wie Lieferscheine sind mitzuführen. Ähnliches gilt für Lohnunternehmen. Im Bereich der gewerblich durchgeführten Transporte muss der Transporteur nach GüKG beim Landkreis eine Erlaubnis beantragen. Die Genehmigung wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt und erfordert den Nachweis der Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis), der fachlichen Eignung (Vorbereitung und Prüfung bei der IHK) und der finanziellen Leistungsfähigkeit (9 000 Euro Eigenkapital für das erste Fahrzeug und 5 000 Euro für jedes weitere). Zudem muss eine Güterschadens-Haftpflichtversicherung ab­geschlossen werden.

Im gewerblichen Güterverkehr sind für Fahrzeuge über 3,5 t und über 40 km/h Kontrollgeräte vorgeschrieben, die die Geschwindigkeiten und Lenk- und Ruhezeiten lückenlos dokumentieren. Abschließend geht Vaupel auf die Folgen mangelnder Ladungssicherheit ein. Neben Zeitverlust und Kosten zum Beispiel für Umladen und Straßenreinigung droht ein Bußgeld von 35 bis 390 €. Wenn dadurch Personen zu Schaden kommen kommt es zu einem Strafverfahren und gegebenenfalls zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten droht auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Verantwortlichkei­ten liegen dabei sowohl beim Fahrer, wie auch beim Halter und Verlader.

Gleiches gelte auch im Falle von Straßenverschmutzungen, die unverzüglich beseitigt werden müsse und bis dahin durch Warnschilder kenntlich zu machen ist. Andererseits könnten die zuständigen Stellen die verkehrswidrigen Zustände auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen lassen. Es sei daher sinnvoll, vorab vertraglich zu klären, wer für die Beseitigung von Verschmutzungen zuständig ist.

Praktiker berichteten

Kurt Gerhold, Agrar-Betriebs-Ge­mein­schaft Trans GmbH & Co. KG Landsberg.

Foto: Dr. Ernst-August Hildebrandt

Kurt Gerhold von der Agrar-Betriebs-Gemeinschaft Trans GmbH & Co. KG Landsberg ist für die Logistik eines 4 350 ha großen Ackerbaubetriebs verantwortlich. Die Verkehrslage des Betriebes erstreckt sich über eine Nord-Süd-Entfernung von 30 km und eine Ost-West-Entfernung von 8 km. Eigene Lagerkapazitäten des Betriebes für Getreide bestehen nicht. So muss die gesamte Getreideernte direkt an Handelspartner über 15 bis 65 km weit transportiert werden. In der Ernte arbeitet der Betrieb mit sechs eigenen Mähdreschern, zwei Ãœberladewagen zwei Schlepper-Hängerzügen und drei Lkw mit Sattelaufliegern. In Spitzenzeiten werden bis zu zehn weitere LKW zugemietet und vorzugsweise erst ab Mittag eingesetzt um die erlaubten Fahrerlenkzeiten ausschöpfen zu kön­nen. Es werde darauf geachtet, dass leichte Ãœberkapazitäten geschaffen werden um stets die volle Auslastung der Mähdrescher zu gewährleisten.

Beispiel der Maiserntekernte

Michael Löber vom Maschinenring Schwalm-Eder berichtet über die Biomasselogistik am Beispiel der Maisernte für die Biogasanlage Homberg (Efze). Der Maschinenring organisiert dabei die gesamte Ernte von 550 ha Silomais von 52 Anbauern über eine Kampagnedauer von 20 Tagen. Beim Transport der Biomasse wird überwiegend auf Nachbarschaftshilfe gesetzt, Jeder Anbauer kann mitarbeiten wobei gestaffelte Transportvergütungen wie 3,75 Euro/t FM bei Entfernungen von 5 bis 7 km und 4,45 Euro/t FM bei Entfernungen von 11 bis 13 km gezahlt werden.

Für weitere Entfernungen oder zu geringen Transportkapazitäten in der Nachbarschaftshilfe werden auch LKW von Transportunternehmen eingesetzt. Löber beklagt die vielen Unwägbarkeiten die die Organisation der Logistik erschweren und be­hindern. So sei der ursprüngliche Plan, die Transportfahrzeu-ge über Smartphones und Navi-geräte an die beernteten Schläge zu führen, durch Kartenausdrucke ergänzt worden, mit denen ein Teil der Transporteure besser zurecht komme. Zudem komme es auch immer wieder vor, dass die Überladefahrzeuge befüllt am Feldrand stehen und auf Transportwagen warten. Auch der Häcksler habe dann eine Zwangspause hinzunehmen. LKW-Transporte bei Transportentfernungen bis 13 km sieht der Referent kritisch. Den Vorteilen mit einem getrennten Feld- und Straßentransport, großer Zuladung und geringerem Dieselverbrauch sowie einem unauffälligerem Transport auf der Straße stehen nach Löber Nachteile wie die Verfügbarkeit von Maschinen und der zusätzliche Einsatz von Überladewagen und die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer gegenüber, die das Zusammenspiel aller Beteiligten erschweren und einen kontinuierlichen Ablauf behindern. Für die Biogasanlage Homberg mit einem Einzugsbereich im Radius von rund 13 km sei der klassische Schlepperzug am wirtschaftlichsten.

Gülle- und Gärrestelogistik

Lohnunternehmer Winfried Herrlich von der Gebrüder Herrlich GmbH aus Hofbieber stellte die Gülle- und Gärreste-logistik seines Betriebs vor. Das Lohnunternehmen mit zwei Betriebsleitern, 13 Vollarbeits­kräf­ten,einem Auszubildenden, mehreren Teilzeitkräften und zwei Bürokräften bedient rund 400 Kunden. Neben anderen Dienstleistungen bringt der Betrieb jährlich rund 70 000 t Gülle und 60 000 t Gärreste aus. Die eingesetzte Technik hat sich im Laufe der Jahre den wachsenden Anforderungen angepasst, um in den verfügbaren Zeitfenstern, die durch Düngeverordnung und anderen Vorgaben wie auch den Witterungsbedingungen die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. So stehen dem Betrieb Schlepper mit Pumptankwagen und Prallteller, Fässer mit Schleppschlauchverteilern und ein 21 m³-Selbstfahrer mit Hundegang -lenkung, 600 PS und Terrabereifung zur Verfügung an dem ein Scheiben-Schlitzgerät oder eine Kurzscheibenegge angebaut werden können.

Optimieren per Feldnavigation

Durch Feldnavigation will der Betrieb den Zubringerverkehr reibungsloser gestalten. Die Fahrer sollen so direkter zum Feld und zum Ausbringer geführt werden. Dadurch soll auch die Möglichkeit eines „Rundkurses“ gegeben sein, bei dem sich die Großfahrzeuge nicht auf schmalen Feldwegen begegnen. Vorteile dieser Systeme bestehen auch durch den Einsatz ortsunkundiger Fahrer oder dem Einsatz bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen. Trotz hoher Investitionskosten für Soft- und Hardware sowie Unterhaltskos­ten durch Wartungsverträge und Netzkosten wird diese Investition seiner Ansicht nach bei steigenden Aufträgen des Lohnunternehmens eine Entlastung bei der Arbeitsabwicklung bringen.

Dr. Hildebrandt, LLH – LW 51/2012