Pflanzliche Souvenirs von außerhalb der EU können teuer werden
„Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“
Wer als sinnliche Erinnerung aus dem Urlaub etwa Orchideen, Rosen, Mangos oder Chilis mitbringen möchte, sollte sich vorher bei den zuständigen Behörden über die Einfuhrbestimmungen informieren. Ansonsten kann das Mitbringsel teuer werden. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium (RP) kurz vor Beginn der Sommerreisezeit aufmerksam.

Foto: RP Gießen
Strenge Importverbote
Für den Import vieler Pflanzen beziehungsweise Pflanzenteile gibt es strenge Vorschriften – auch im Urlaubsgepäck. Hierunter fallen unter anderem frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen. Für alle diese „Mitbringsel“ ist ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes notwendig. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“, reicht alleine nicht aus. Sogar Importverbote für Erde sind zu beachten. Ausnahmen gibt es nur für die fünf Früchte Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Bananen, diese dürfen ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden.
Keine Schaderreger einschleppen
Die Einfuhr pflanzlicher Produkte ist in der EU-Pflanzengesundheits- und der EU-Kontrollverordnung sowie in weiteren Durchführungsverordnungen geÂregelt. Die Vorschriften gelten für alle Reisenden, die von außerhalb der EU einreisen, sei es ein Kurztrip oder eine Fernreise. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Alexander Grüner vom RP-Pflanzenschutzteam. Zudem wird eine Gebühr erhoben, die dann direkt vor Ort entrichtet werden muss. „Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen, die auch bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt er.
In nur einer einzigen Frucht könnten mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont Grüner. Dies kann verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben. Der Experte erläutert: „Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen beschreiben, zum Beispiel für Kleinmengen, sind nicht auf dem aktuellen Stand.“
Eine Ausnahme der Zeugnispflicht gibt es nicht, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelt. Das umgangssprachlich oftmals als „Phyto“ bezeichnete Pflanzengesundheitszeugnis wird in jedem Fall gebraucht. Die Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren noch verschärft. So unterliegen beispielsweise alle Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, bei der Einfuhr der Anmeldepflicht. Das bedeutet, dass Reisende die Pflanzen bei der Einreise gegenüber dem Zoll und dem Pflanzenschutzdienst anmelden müssen.
Ohne ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis werden die nicht-konformen Waren bei der sogenannten phytosanitären Kontrolle durch den Zoll beziehungsweise den Pflanzenschutzdienst am Flughafen nicht zur Einfuhr zugelassen und vernichtet. Der Pflanzenschutzdienst wird deshalb in der Ferienzeit am Flughafen Frankfurt vermehrt Passagierkontrollen durchführen, um die Reisenden für das Thema zu sensibilisieren. Zusätzlich werden EinreiÂsende in die EU durch entsprechende Info-Plakate über die bestehenden Verbote und Beschränkungen vor Ort informiert.
rp-gi – LW 28/2023