Pflegesituation frühzeitig vorbereiten
Was viele pflegende Angehörige nicht wissen: Für ihre Pflegeleistungen können sie sich im Todesfall des Pflegebedürftigen einen Ausgleich aus der Erbmasse auszahlen lassen. Was dabei zu berücksichtigen ist, lesen Sie in Teil 3 der Pflege-Serie ab S. I.
Dass heute viele Familien die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen, belegt die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes: Von den derzeit 2,5 Mio. Pflegebedürftigen werden 70 ProÂzent (1,76 Mio.) zu Hause gepflegt. Unterstützung von ambulanten Pflegediensten erhalten immerhin 576 000 Pflegebedürftige. Für alle Beteiligten kann diese Mithilfe von außen ein guter Kompromiss sein: Einerseits wird der Pflegebedürftige durch die ambulante Pflegekraft beispielsweise professionell gewaschen, was oft ein schambesetztes Thema ist, wenn dies ein Angehöriger übernimmt. Andererseits werden die Pflegenden durch den Pflegedienst wenigstens etwas entlastet und können sich Tipps zur Pflege geben lassen. Insbesondere wenn die Pflege lang andauert oder sich schwierig gestaltet – sei es aufgrund charakterlicher Eigenheiten der zu pflegenden Person, einer Demenz oder anderer Gebrechen – muss mit den physischen und psychischen Kräften gut gehaushaltet werden. Bricht die Pflegekraft zusammen, ist niemandem geholfen.
Stephanie Lehmkühler