Prävention und Versicherungsschutz in Zeiten des Klimawandels

Der Klimawandel und die Energiewende verändern auch die Risiko­situation der Betriebe. Beispiele sind die Anschaffung einer Wärmepumpe oder die erhöhte Brandgefahr bei Maschinen. Die Risiken lassen sich durch Prävention und passgenaue Versicherungen gut begrenzen.
Wärmepumpen
richtig versichern

Im Focus der Energiewende steht derzeit die Wärmepumpe. Es gibt schon spezielle Versicherungskonzepte, aber sie müssen auch vereinbart sein, um zu wirken. Zunächst ist zu prüfen, ob die Wärmepumpe von der bestehenden Gebäudeversicherung erfasst ist. Grundstücksbestandteile wie die freistehende Wärmepumpe bedürfen einer sogenannten Außenversicherung, die außerhalb beziehungsweise um das Gebäude herum gilt. Das ist bei neueren Verträgen eher gegeben als bei Altverträgen. Die Wärmepumpe ist werterhöhend, so dass gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen ist.
Die Gebäudeversicherung beschränkt sich auf die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diebstahl ist nur dann umfasst, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für Elementar-Risiken wie Überschwemmungen. Die Alternative ist die Allgefahrendeckung für Wärmepumpen über eine technische Versicherung.  Je nach Deckungsform wird auf den Neu- oder Zeitwert abgestellt.
Prävention ist günstiger als die Folgenbewältigung eines Brandes. Ernterückstände wie Strohreste, die sich auf heißen Maschinenteilen ablagern, sind leicht entzündlich und können Erntemaschinen oder Traktoren in Brand setzen. Hohe Außentemperaturen begünstigen dies. Vorbeugung bietet die tägliche Reinigung gefährdeter Stellen. Für Maschinen im Dauerbetrieb empfiehlt sich eine Zwischenreinigung mit einem mitgeführten Akkubläser. Ein Feuerlöscher sollte griffbereit sein. Eine Alternative sind eingebaute Löschanlagen, sie lassen sich auch nachrüsten.
Maschinen
schützen

Auch der Umgang mit dem Ernstfall sollte geplant sein: Wie verhalte ich mich, wenn es brennt? Habe ich ein funktionierendes Handy auf dem Feld dabei, um einen Notruf abzusetzen? Wie ist der Brandort für Einsatzkräfte zu erreichen? Wo befinden sich Löschmittel? Bedarf es einer gesonderten Einweisung, weil der Fahrzeugführer fremd oder noch unerfahren ist?
Versicherungsschutz bieten die Feuerinhalt-, die Teilkasko- oder eine Maschinenbruchversicherung.  Die Feuerinhaltsversicherung beschränkt sich auf die Feuergefahr. Die Teilkaskoversicherung umfasst weitere Gefahren wie Überschwemmungen oder Diebstahl. Die Maschinenbruchversicherung ist grundsätzlich als breite Allgefahrendeckung ausgestaltet. Auch hier ist zu unterscheiden, ob der Neu- oder Zeitwert zugrunde liegt. Die versicherungsfachliche Beratung bietet Klärung.  
Volker Lauenstein, MS Management-Service GmbH