Praktikable Regelungen für die Entnahme von Wölfen schaffen

Forderungen nach den Verwaltungsgerichtsurteilen

Zwei Wölfe in der Rhön dürfen doch nicht abgeschossen werden. Das hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Mittwoch vergangener Woche endgültig entschieden – einen Tag, bevor die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss ohnehin abgelaufen wäre. Aus der Politik und aus dem Berufsstand kommen Forderungen nach einem praktikablen Rahmen für die Entnahme.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat vergangene Woche den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt. Die erteilte Abschussgenehmigung sei – so das Gericht in den Beschlussgründen – nach ...

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