Precision Farming und Biogas im Fokus
LWK-Ausschüsse Ackerbau und Nachwachsende Rohstoffe tagten in Bad Kreuznach
Zu ihrer ersten Sitzung in diesem Jahre hatten die Vorsitzenden der Ausschüsse Ackerbau und Nachwachsende Rohstoffe, Erik Jennewein aus Münchweiler und Helmut Steinhauer aus Lauterecken, die Ausschussmitglieder in die Zentrale der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach geladen. Mit Informationen zu Precision Farming und Aktuelles aus dem Bereich Biogas sowie Infos zur anstehenden EU-Agrarreform standen für die jeweilige Ausrichtung der Ausschüsse spezifische aber auch ein übergreifendes agrarpolitisches Thema auf der Tagesordnung.
Unerwartet hohe Produktpreise nach der Ernte, derzeit eher fallende Notierungen bei dazu noch schwierigen Vermarktungsverhältnissen und nicht kalkulierbare Einflüsse auf die Märkte und Preise seien, so Erik Jennewein zur Eröffnung der Sitzung, schwierige Rahmenbedingungen, unter denen unternehmerische Entscheidungen getroffen werden müssten. Daher müssten zumindest in den Ausschusssitzungen so weit als möglich frühzeitige und verlässliche Informationen zu aktuellen Fragen und Problemen vermittelt werden.Diesem Anspruch wurde Martin Wrobel von der Agri Con GmbH in Ostrau, mit seinen Ausführungen zu Precision Farming erprobte Anwendungen für jeden Betrieb gerecht. Nach einer kurzen Vorstellung des Unternehmens, der Zielgruppe sowie der Aktivitäten in Deutschland, ging Wrobel dann differenziert auf die Elemente des teilflächenspezifischen Pflanzenbaus, die Automatisierung von Fehlarbeiten und die über GIS mögliche Dokumentation und Kontrolle ein.
Kosten senken mit Precision
Beim teilflächenspezifischen Pflanzenbau konzentriert sich das System von Agri Con auf die Grund- und N-Düngung und den Einsatz von Wachstumsreglern mit dem Ziel Erträge zu steigern und Betriebsmittel effizient einzusetzen. Die Senkung der Arbeitserledigungskosten durch längere Maschinenlaufzeiten und geringeren Personaleinsatz wird über manuelle und automatische Parallelfahrsysteme erreicht. Im Rahmen der für Invekos notwendigen Aufzeichnungen erfasst das System Daten des Bodens, der Nährstoffaufnahme, der Biomasseproduktion und der Erträge sowie der Arbeits- und Maschinendaten. Die Datenbasis zur Düngeplanung liefert die elektromagnetische Messung des Feinerdeanteils im Wurzelbereich, woraus Aussagen zum relativen Wasser- und Nährstoffspeichervermögen des Bodens nach einem starren oder dynamischen Probennahmeraster abgeleitet werden. Unterstützt wird das System bei der N-Düngung durch die punktgenaue Bestimmung der N-Düngungshöhe mit dem N-Tester, dessen Kalibrierung mit dem Yara-Sensor in der Fläche umgesetzt wird. Neben der Optimierung des Düngemitteleinsatzes und der Vermeidung von Lager werden mit dem System im Lauf der Jahre etwa 3 – 7 Prozent Mehrertrag erzielt. Die anschließende Diskussion konzentrierte sich bei Investitionen von 25 000 bis 30 000 Euro für das System und nur moderaten Ertragssteigerungen auf die Wirtschaftlichkeit bei den rheinland-pfälzischen Betriebsstrukturen und das System der Messung der N-Aufnahme als Basis der Düngeempfehlung. Dabei wurde deutlich, dass über das System das bisherige innerbetriebliche Management des Faktoreinsatzes bei Düngung und Pflanzenschutz zwar optimiert, aber nicht ersetzt werden kann.
Nach einer kurzen Einführung in den Tagesordnungspunkt „Aktuelles aus dem Bereich Biogas“ durch Helmut Steinhauer und die Vorstellung der Aktivitäten des Fachverbandes Biogas durch den Vorsitzenden der Regionalgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, Christian Glahn, arbeitete Manuel Maciejczyk die eigentliche Thematik ab. Nach einer kurzen Information über relevante Zahlen aus der Biogasbranche, wie etwa Zahl der Anlagen, installierte elektrische Leistung, Umsatzvolumen und Arbeitsplätze ging er im Einzelnen auf die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die in ihr definierte Forderung für eine nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und dem Schutz natürlicher Lebensräume ein. Derzeit sei sie aber für die Stromerzeugung aus Biogas noch nicht relevant.
Wasserrecht bei Biogas
Der Referent sprach neben kritischen Punkten zum EEG 2009, wie den Luftreinhaltungs-Bonus, den Anlagenbegriff und weiteren Baustellen bei Biogas, etwa die Sicherheit, das Wasserrecht, steuerliche Änderungen, die Biogaseinspeisung oder die Öffentlichkeitsarbeit betreffend, vor allem die Auswirkungen des Einspeisemanagements durch die Netzbetreiber an. Demnach sind die Betreiber von Anlagen über 100 KW verpflichtet, ihre Anlagen mit einer betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, ansonsten besteht kein Anspruch auf Vergütung. Besondere Bedeutung kommt hier zum Schutz der Betreiber der Ausgestaltung der Härtefallausgleichsregelung zu. Maciejczyk stellte den Zeitplan für die Novelle des EEG 2011/12 und die Hauptursachen für Fehlentwicklungen bei Biogas vor, die seiner Meinung nach nicht bei der Ausgestaltung des NawaRo-Bonus, der lediglich die Kosten für den Einkauf oder die Erzeugung, Lagerung und Einbringung von Energiepflanzen decke, sondern eher in der Nähe des Gülle-Bonus liegen. Diskutiert wurde vor allem über die Auswirkungen von Biogasanlagen auf die Pachtpreise, die durchaus differenziert gesehen werden, über den Maisanbau nach guter fachlicher Praxis, aber auch der Ausgleich von Nährstoffbilanzen etwa beim Einsatz von Hühnertrockenkot aus Holland als Gärsubstrat.
Mit großem Interesse verfolgt wurden auch die Ausführungen von Andrea Adams vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd zu aktuellen Entwicklungen und dem Zeitplan für die EU-Agrarpolitik nach 2013. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessenlagen, wie etwa die Einkommensstabilisierung für Landwirte und der Ausgleich für hohe EU-Standards oder die Reduzierung der Agrarbeihilfen und Umschichtung etwa für Umwelt, Regionalpolitik, Forschung und Bildung konzentriere sich die politische Diskussion vornehmlich auf Verteilungs- und Finanzfragen und die „Eingrünung“ der GAP.
Des Weiteren ging Andrea Adams auf die beabsichtigte Veränderung der Struktur der EU-Flächenzahlungen ab 2014, die Höhe der Direktzahlungen ab 2013, Modellrechnungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mindestfllächenprämie und die Umverteilungsauswirkungen einer einheitlichen Kürzung oder Aufstockung der Prämie um 10 Prozent auf die Mitgliedsländer ein. Kritisch hinterfragte sie auch, wie Cross Compliance und Greening-Maßnahmen zusammenpassen und wies dabei auf die jeweilige Definition der Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen hin. Zum Abschluss ihrer Ausführungen stellte die Referentin die Beurteilung der Kommissionsmitteilung aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd vor und skizzierte noch offene Fragen bei der GAP-Reform. Dabei begrüßt der Verband die Fortführung eines starken GAP mit zwei Säulen und fordert Marktmaßnahmen zur Stärkung der Erzeugerposition in der Kette und zum Risikomanagement. Nicht berücksichtigt sieht der Verband auch das Konzept der deutschen Flächenprämie, wobei Obergrenzen und AK- Besatz bei der Flächenprämie sowie die Ausgrenzung des Nebenerwerbs keinen Sinn machen. Dabei, so die Ausschussmitglieder, dürfe die Liquidität der Betriebe nicht außer Acht gelassen werden, zumal die Verwendung der Prämie etwa für Pachtzahlungen oder betriebliche Investitionen eine unternehmerische Entscheidung des einzelnen Landwirts sei. M. Schnorbach, lwk rlp