PV-Anlagen bis Ende 2013 nachrüsten
Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 KW, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Jahresende auf eigene Kosten nachgerüstet werden. Auch vermeintlich kleinere Anlagen können unter die Nachrüstpflicht fallen. Dieser Fall tritt ein, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen Anlage (>30 KW) zusammengefasst werden.
Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb genommen worden sind.
Die Nachrüstung ist erforderlich, damit die Einspeiseleistung der PV-Anlage bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden kann. Dazu muss ein RundsteuÂerempfänger plus Fernüberwachung/Datenlogger (bis 100 KW, Kosten etwa 250 bis 1200 € netto) eingebaut werden. Die jeweilige Technik wird über den Netzbetreiber installiert. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, den Abschluss der Installation dem Netzbetreiber bis zum 31. Dezeber 2013 schriftlich mitzuteilen.
Ab 1. Januar 2014 sind die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements einzuhalten. Betroffenen Anlagenbetreibern wird daher empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert, da dann der Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet ist, den Solarstrom gemäß EEG zu vergüten!
Ulrich Stahl, Landesbetrieb Landwirtschaft, Kassel