Radiocäsiumbelastung von Schwarzwild
Untersuchungsgebiete wurden aufgehoben
Gute Nachrichten für Wildbret-Liebhaber: Die aktuelle umfassende Auswertung von über 24 000 Datensätzen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) hat gezeigt, dass das Fleisch von Wildschweinen aus allen rheinland-pfälzischen Gemarkungen auch von sogenannten Vielverzehrern unbedenklich konsumiert werden kann.

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Keine staatliche Reglementierung mehr
Die Jäger, in ihrer Funktion als Lebensmittelunternehmer, gewährleisten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch weiterhin, dass an die Verbraucher ausschließlich verkehrsfähiges und sicheres Wildschweinfleisch abgegeben wird, das die lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfüllt. Deshalb führen sie nach wie vor entsprechende Eigenkontrolluntersuchungen durch – zukünftig aber ohne staatliche Reglementierung, das heißt ohne formale Festlegung von Untersuchungsgebieten. Damit kann sichergestellt werden, dass Schwarzwildfleisch mit einer festgestellten Strahlenbelastung, die über dem EU-weit gültigen Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) liegt, nicht in den Handel kommt, sondern unschädlich beseitigt wird.
Stichprobenartige Kontrolle der Eigenkontrolle
Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz kontrolliert darüber hinaus weiterhin stichprobenartig und risikoorientiert Schwarzwildfleisch, das bereits in den Verkehr gebracht worden ist. Stichwort ist hier „Kontrolle der Eigenkontrolle“. Dazu werden Schwarzwildproben aus der Wildbretverarbeitung, dem Wildbrethandel oder auch von Gastronomiebetrieben oder spezialisierten Metzgereien entnommen und im LUA auf Radiocäsium untersucht. In den letzten zehn Jahren hat die amtliche Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz 739 Proben Schwarzwildfleisch untersucht – in keiner einzigen Probe wurde eine Grenzwertüberschreitung für den Parameter Radiocäsium festgestellt.
lua – LW 31/2024