Dauerthema illegale Aromatisierung

Bilanz der Weinüberwachung 2021

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz hat die Ergebnisse der Wein­überwachung 2021 in seiner jährlich erscheinenden Bilanz veröffentlicht. Die ganze Bandbreite möglicher Verstöße gegen das Weinrecht, darunter versehentliche Kennzeichnungsfehler und gezielte Verfälschungen, standen im Fokus der Untersuchungen.

Das Aromatisieren von Weinen ist nicht erlaubt. Gute Verkoster schmecken, wenn sich fremde Aromen im Wein befinden.

© Monica Volpin_Pixabay

„Während einige Fehler ihre Ursache in Nachlässigkeit und komplexen Regelwerken haben dürften, ist bei anderen von Vorsatz auszugehen, zum Beispiel beim Dauerthema illegale Aromatisierungen zur geschmacklichen Aufwertung von Weinen", teilte das Landesuntersuchungsamt in einer Pressemeldung mit.

Um Verbraucher und redlich arbeitende Winzer vor schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Weinkontrolleure des LUA im letzten Jahr 4.698 Kontrollen in Weinbaubetrieben durchgeführt und Laborfachleute 3.881 Proben untersucht. 362 dieser Proben (9,3 %) mussten per Gutachten beanstandet werden.

Produkte nicht korrekt gekennzeichnet

Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich auf die Kennzeichnung. Häufige Mängel seien die Angabe eines falschen Alkoholgehalts, unzutreffende Geschmacksangaben (trocken oder halbtrocken), unzutreffende Angaben der Rebsorte oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe.

Das LUA decke auch immer wieder schwerwiegende, vorsätzliche Täuschungen und Verfälschungen auf. 2021 fielen 85 Proben (2,2 %) in- und ausländischer Weinerzeugnisse wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen auf, zu denen die Zugabe von künstlichen Aromastoffen gehört. „Mittelprächtigen Tropfen mit künstlichen Aromen auf die Sprünge zu helfen, gilt als Weinverfälschung und ist in der ganzen EU verboten.

So fiel im vergangenen Jahr bei der Qualitätsweinprüfung durch die Landwirtschaftskammer ein rheinland-pfälzischer Dornfelder bei der Verkostung als wahrscheinlich aromatisiert auf. Proben dieses Weines sowie weiterer Erzeugnisse des Herstellerbetriebs wurden daraufhin sensorisch und analytisch untersucht. Und tatsächlich: Es wurden vier Erzeugnisse wegen Aromatisierung beanstandet. Der betreffende Betrieb stellt eine große Vielfalt an Bränden und Likören her, bei denen zugekaufte Aromen legal verwendet werden. Ein Zusammenhang zu den beanstandeten Weinen konnte nicht nachgewiesen werden. Es konnte auch nicht differenziert werden, ob es sich um bewusstes Zusetzen von Aromen oder um eine versehentliche Verschleppung handelte. Es bleibt festzuhalten, dass die Aromatisierung der Weine bei Einhaltung guten Herstellungspraxis vermeidbar gewesen wäre.

Ins Visier der Weinchemiker geriet auch ein spanischer Produzent, der bereits im Jahr zuvor auffällig war. Ein immer gleiches Aromastoff-Muster in deutlichen Konzentrationen machte eine Aromatisierung in der Laboranalyse offensichtlich. Neben dem in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff für Aromen verwendeten Syntheseprodukt Triacetin waren synthetisch hergestellte Aprikosen- oder Pfirsicharomen in den Weinen vorhanden. Die Weinkontrolle beprobte daraufhin weitere Erzeugnisse dieses Herstellers im Großhandel sowie bei Prämierungswettbewerben und wurde erneut bei vier Weinen fündig. Die Behörden in Spanien wurden über die Befunde informiert.

Aromen fallen bei Weinkontrolle auf

Die Aufmerksamkeit der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung erregte 2021 auch ein als Krimsekt bezeichnetes osteuropäisches Erzeugnis aus dem Einzelhandel. Das Produkt fiel in der sensorischen Prüfung aufgrund seines intensiven Beerenaromas auf. Die Laboruntersuchung bestätigte den Verdacht. Zur weiteren Bearbeitung wurde der Vorgang an das für den Lieferanten zuständige Bundesland abgegeben.

lua-rlp – LW 43/2022