Rahmenvertrag zur Pflanzenschutzgerätekontrolle
Neue Konditionen für 2014 und 2015
Der Hessische Bauernverband und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd haben auch in diesem Jahr mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) einen Rahmenvertrag zur Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte abgeschlossen.
Nachdem die Preise über mehrere Jahre hinweg auf gleichem Niveau gehalten werden konnten, ist ab dem Jahr 2014 eine Preisanpassung notwendig. Die neuen, in der Tabelle aufgeführten Preise gelten für die Jahre 2014 und 2015.
In diesen Preisen beinhaltet ist wie bisher neben der Bereitstellung des Kontrollstandes am vereinbarten Standort auch der Arbeitslohn der Kontrolle. Darüber hinaus ist die Querverteilungsmessung für bis zu drei weitere Düsensätze und alle eventuell notwendigen Nachprüfungen in der Prüfgebühr enthalten. Reparaturen werden separat abgerechnet.
Voraussetzung für die Teilnahme am Rahmenvertrag ist, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthält, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein und die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß und der Armaturenhebel muss leichtgängig sein. Des Weiteren muss dem Prüfer zwingend die unten stehende ausgefüllte Checkliste übergeben werden.
Checkliste zur PflanzenschutzÂgeräteprüfung:
Adresse und Telefonnummer
Mitgliedsnummer des Bauernverbandes (Vorlage der Mitgliedskarte)
Fabrikat des Gerätes Gerätetyp
Baujahr
Weitere Informationen zur Pflanzenschutzgeräteprüfung finden Sie in der letzten LW- Ausgabe 9, Seite 34.
LW – LW 10/2014