Rauchmelder sind Pflicht

Sowohl die Hessische Bauordnung als auch die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
schreiben für alle Wohnungen mindestens je einen Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, vor. Mieter und Hausbesitzer sollten dies unbedingt beachten, denn das frühe erkennen eines Brandes kann Menschenleben retten. Außerdem sollte man seine Wohngebäude- und Hausratversicherung überprüfen; unter Umständen leistet diese Police nicht, wenn gegen eine Landesbauordnung verstoßen wurde.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt zwar fest, dass Auswirkungen auf den Versicherungsschutz meist nicht bestünden, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden ursächlich sein müsste. „Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden“, behauptet der Verband. Der Eigentümerverband Haus & Grund ist dagegen sehr skeptisch, ob die Versicherer tatsächlich bei einem Verstoß gegen die Rauchmelder-Pflicht in allen Fällen voll zahlen werden.
Daher sollte man es nicht da-rauf ankommen lassen und die Rauchmelder installieren. 500 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland durch Brände; 70 Prozent davon im Schlaf durch giftige Rauchgase. Schon deshalb ist es wichtig zu handeln.  
Arno Werner, MS Friedrichsdorf, MSU Landau