Realitätsverlust bei ideologischer Gesetzesvorlage
Jahreshauptversammlung des VJEH Fulda
Den erforderlichen Bezug zum Jagdwesen in Hessen durch ideologische Gesetzesvorlagen verloren zu haben, kritisierte in der Jahreshauptversammlung (JHV) des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (VJEH) im Landkreis Fulda im Gasthof Zum grünen Baum in Margretenhaun vor Vertretern aus rund 200 Jagdgenossenschafts- und Eigenjagdbezirken dessen Vorsitzender Hermann Bockmühl.

Foto: Burkhardt
Vorschläge sachkundiger Verbände einfach ignoriert
Gesetzesvorschläge von sachkundigen Verbänden würden einfach ignoriert, ein „offenes Ohr“ für Betroffene gebe es nicht. Dies habe sein Verband hautnah miterleben dürfen.
Das bedeute aber auch, man müsse im Gespräch mit der Ministerin bleiben, doch sollte der Unmut auch den direkt gewählten Mandatsträgern aus der Region entgegengebracht werden, so der Vorsitzende. Ein erster Schritt in die richtige Richtung in einer angedachten Neuauflage der Hessischen Jagdverordnung sei dahingehend zu begrüßen, dass die Schonzeit für den Abschuss von Jungwaschbären aufgegeben werden soll. Bockmühl rief die Jugend auf, sich in den Jagdgenossenschaften zu engagieren.
Landesregierung gegen Bejagung der Beutegreifer
Kreisjagdberater Jürgen Manns befasste sich ebenfalls mit dem aktuellen Thema Beutegreifer. Jäger versuchten stets den Waschbär, zudem den Fuchs, zu bejagen. Dies sei auch im Sinn der EU, aber nicht in dem der hessischen Landesregierung, nach der Waschbären und Füchse seit 2015 geschützt seien.
Nach Paragraph 22/4 Bundesjagdgesetz bestehe für die Wildtiere ein Elternschutz, den die Jäger auch respektieren. Aber was solle es, wenn laut einem Waschbär-Management diese Tiergattung gefangen und danach sterilisiert werden dürfe um sie wieder auszusetzen. Manns: „Das zeigt uns, was in den Köpfen der Leute umgeht, die am grünen Tisch aus irgendwelchen ideologischen Gründen solche Entscheidungen treffen. Ich sage, so geht“s nicht.“
Umdenken bei Bekämpfung der Prädatoren zu spät
Als ein Beispiel nannte Manns die aus schwedischen Wildbeständen erfolgte Rebhuhnauswilderung in der Hohen Rhön, die ebenso wie Birkhühner immer wieder Opfer von Prädatoren seien. Nach einer Überlegung der hessischen Umwelt-
ministerin wurde „grünes Licht“ für den Abschuss der die Rebhühner dezimierenden Jungwaschbären gegeben. Leider zu lange durch die Mühlen der Verwaltung gelaufen mit erheblichem Schriftverkehr und Auflagen, für die Jägerschaft zu spät.
Der Kreisjagdberater appellierte an die Inhaber des Jagdrechtes, mindestens 0,5 Hektar der bejagbaren Flächen für Äsungszwecke und zur allgemeinen Biotopverbesserung auszuweisen, um Wild in die Flur zu locken und diesem Deckung zu ermöglichen.
Gefallene Schwarzkittel wegen ASP sofort melden
Michael Wehner, Leiter der Unteren Jagdbehörde, betonte die Notwendigkeit der sofortigen Meldung von tot aufgefundenen Schwarzkitteln, weil die Afrikanische Schweinepest in Polen nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ausgebrochen sei. Sie führe zu hohen wirtschaftlichen Schäden für die Landwirtschaft. Neuer Geschäftsführer des Kreisverbandes ist Sebastian Schramm, den Vorsitzender Bockmühl ebenso willkommen hieß wie den Ehrenvorsitzenden der Fuldaer Landsenioren, Alfred Seuring, sowie Kreislandwirt Emil Funk. Zudem dankte er dem langjährigen Geschäftsführer Dr. Hubert Beier, der stets als kompetenter Ansprechpartner zu jagdrechtlichen Fragen bereit stand, insbesondere wenn es um Wildschäden und Jagdverpachtungen ging.
Wolfsproblematik breit und sachlich diskutiert
Nach Schramm vertrat der Kreisverband Fulda im VJEH im Jahr 2018 126 Genossenschaften und zwei Eigenjagdbezirke mit einer bejagbaren Fläche von insgesamt 68 269 Hektar. Diesem beigetreten waren die Jagdgenossenschaften Heubach mit 661 Hektar sowie die von Arzell/Körnbach/Giesenhain mit 511 Hektar. Der Verband habe Anstrengungen unternommen, Wildtierverluste bei der Mahd (unter anderem Rehkitze) zu verringern und die Wolfsproblematik mit Schäfern, anderen Weidetierhaltern, Naturschützern und Jägern breit und sachlich zu diskutieren.
Aktuelles Jagdkataster als Grundlage der Arbeit
Nach Dr. Beier ist ein aktuelles Jagdkataster die Grundlage der Arbeit jeder Genossenschaft. Er kündigte ein Rebhuhnprojekt an. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda werde man dieses mit dem Kreis Fulda, Firmen sowie Organisationen vermutlich im Westteil des Landkreises 2020 starten. Sein abschließender interessanter Vortrag befasste sich mit Wildschadensregulierungen.
Im zurückliegenden Jagdjahr 2018/2019 wurden 5 734 Rehe erlegt. Davon waren 2 723 weibliches und 3 011 männliches Rehwild in einem etwa gewünschten Verhältnis von 47,5 zu 52,5 Prozent.
Die Wildstrecke im Landkreis Fulda
Laut Michael Wehner waren dies gegenüber 2017/2018 152 mehr Tiere. In den beiden Jagdjahren zuvor habe dieser bei 5 550 beziehungsweise 5 582 Rehen gelegen. Nach einem absoluten Ausnahmejahr 2017/2018 mit 4 474 Wildschweinen verringerte sich der Abschuss um 39 Prozent oder 1 337 auf zuletzt 2 737 Schwarzkittel. Auch der gemeldete Wildschaden ging zurück. Betrug dieser im Jahr zuvor 98 114 Euro, so schlug er 2018/2019 mit 72 478 Euro und somit um rund 25 600 Euro weniger zu Buche. Im langjährigen Mittel lägen die Schäden bei 75 200 Euro, so Wehner. Die bejagbare Fläche im Landkreis Fulda belaufe sich auf 122 000 Hektar.
Es gebe 173 Jagdgenossenschaften mit 182 gemeinschaftlichen Jagdbezirken, 19 private Eigenjagdbesitzer mit 27 Eigenjagdrevieren. Ferner zählten die Reviere von Hessen Forst (HF) dazu, womit man auf insgesamt 282 Jagdreviere komme. Im Frühjahr 2019 seien die für drei Jahre geltenden Abschusspläne für die Reviere festgelegt und fristgerecht von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt worden.
Verfahren vor Gericht durch LJV angestrebt
Zur Diskussion bezüglich des Rehwildabschusses gab es im Zuge der Neuausrichtung Meinungsverschiedenheiten zwischen der privaten Jägerschaft und HF. Wehner berichtete, einseitig seien Wildschäden im Wald als einziges Kriterium für den Abschuss des Reh- und Rotwildes, die nur auf Verbiss und Schäle abgestellt wurden, betrachtet worden. Diesbezüglich hänge ein Verfahren beim Verwaltungsgericht an, unter anderem angestrebt durch den Landesjagdverband.
bh – LW 51-52/2019