Rebenpflanzung an der Trift in Alzey-Weinheim

Pflanzaktion im rheinhessischen Majestätenweinberg

Bei strahlendem Sonnenschein war das prächtige Naturdenkmal Weinheimer Trift in der letzten Aprilwoche die perfekte Kulisse für eine gelungene Pflanzaktion im dortigen Majestätenweinberg. Mit fachkundiger Unterstützung der Winzer Klaus Marx und Wolfgang Born setzten der Rheinhessische Weinkönig Levin McKenzie und die Rheinhessischen Weinprinzessinnen Katja Klemmer und Laura Schlösser bei der diesjährigen Pflanzung in diesem exponierten Weinberg die jungen Rieslingreben. Dies berichtet Rheinhessenwein in einer Pressemeldung.

Die Rheinhessischen Weinmajestäten setzten feierlich die jungen Rieslingreben.

Foto: Rheinhessenwein

Zuvor konnten die Weinmajestäten gemeinsam mit Alzeys Bürgermeister Steffen Jung zahlreiche Gäste begrüßen: Ehemalige Rheinhessische Weinmajestäten, die Vizepräsidentin des rheinland-pfälzischen Landtags, Kathrin Anklam-Trapp, weitere Vertreter aus Politik und Gesellschaft und viele Weinheimer Bürgerinnen und Bürger ließen es sich nicht nehmen, bei der Pflanzaktion dabei zu sein.

Dank der Weinheimer Winzer, die die Reben und den Weinberg pflegen, und dank der Stadt Alzey sowie der Ortsgemeinde Weinheim konnte die Idee des Majestätenweinbergs, der Symbol sein soll für die Verbundenheit mit der Region und den Winzern, im Jahr 2008 umgesetzt werden. Zugleich steht er auch für das Engagement und die Liebe der Rheinhessischen Weinmajestäten zu ihrem Anbaugebiet. Reben und Weinbergspfähle wurden von der Rebveredlung Peter Strubel aus Flonheim und der Volksbank Alzey-Worms, Zweigstelle Erbes-Büdesheim gesponsert. Schilder mit den Namen und den Amtsjahren der Weinmajestäten, die bisher ihre Reben gepflanzt haben, weisen Wanderer, Walker, Jogger und Rheinhessen-Liebhaber auf diesen besonderen Weinberg hin.

Mit einem Glas Weinheimer Riesling vom Weingut Marx wurde gemeinsam auf die erfolgreiche Pflanzung angestoßen. Dazu gab's einen kleinen rheinhessen-typischen Imbiss mit Spundekäs“ und Brezel.

rhhw – LW 19/2025