Rebhühner per Smartphone zur Bestandszählung „rufen“

Projekt in Rheinland-Pfalz von Jagdverband und Landesregierung

In Hessen ist die Jagdzeit für das Rebhuhn bis Ende des Jahres 2019 eingestellt. In Rheinland-Pfalz hat das Rebhuhn zwar eine Jagdzeit im Herbst, wegen der mittlerweile sehr niedrigen Feldhühnerbesätze verzichten auch dort die meisten Jäger freiwillig auf die Bejagung von Rebhühnern. So hat der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz mit der Landesregierung in Mainz einen freiwilligen Bejagungsverzicht bis April 2020 und eine jährliche Rebhuhnzählung vereinbart. Hierbei geht es um das Zählen der Brutpaare. Ein Lockruf des Rebhahns soll behilflich sein.

Zum Zählen der Feldhühner wird eine mp3-Datei des Lockrufs eines Rebhahns genutzt. Die Datei wird auf das Smartphone geladen und der Lockruf mittels eines kleinen Lautsprechers im Revier an festgelegten Messpunkten gespielt.

Foto: Michael Breuer

Das Rebhuhn steht heute in der Roten Liste gefährdeter Arten als „stark gefährdet.“ Auch in den ursprünglichen Gunstregionen für das Feldhuhn wie Rheinland-Pfalz ist es selten geworden. Nach der jagdrechtlichen Regelung in Rheinland-Pfalz gilt der Vorbehalt, dass das Rebhuhn nach Vorgabe des Landes­jagd­gesetzes in der Zeit von September bis Oktober nur bejagt werden darf in Jagdbezirken mit einer Besatzdichte des Rebhuhns von mehr als drei Brutpaaren je 100 ha bejagbarer Offenlandfläche.

Die Besatzdichte wird der Jagdbehör­de gemeldet. Die obere Jagdbehörde in Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr die Bejagung des Rebhuhns im Zuge einer All­ge­mein­verfügung in den meisten rheinland-pfäl­zi­schen Landkreisen unter­sagt. Wie der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz mitteilt, hat sich ein Revierinhaber im Zu­ge eines vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz finanzierten Musterver­fahrens dagegen gewehrt und sei erfolgreich gewesen.

Weiterhin heißt es in der Mitteilung, dass sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz entschlossen habe, mit der Landesregierung einen zeitlich befristeten, freiwilligen Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern zu vereinbaren. Bestandteil der Vereinbarung ist die Zusage der Jäger einer bis zum Jagdjahr 2019/20 jährlich durchzuführenden landesweiten Rebhuhnzählung nach wissenschaftlich anerkannter Methode. Um das Monitoring erfolgreich umzusetzen, wird um Mithilfe der rheinland-pfälzischen Jagdausübungsberechtigten gebeten. Die Mithilfe der Jägerschaft trägt dazu bei, exakte Angaben über das tatsächliche Vorkommen des Rebhuhns zu erhalten. Der mit der Zählung verbundene Aufwand wird den teilnehmenden Jagdbezirken mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro Jahr vergütet, teilt der Landesjagdverband mit.

Die „Punkt-Stopp-Methode“ richtig durchführen

In der Dämmerungsphase hat man den größten Erfolg mit der Lockruf-Methode. Zur Vorbereitung der Zählung wird eine Revierkarte mit Zählstrecken im Offenland als Lebensraum des Rebhuhns erstellt. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, sollen die Zählstrecken circa 250 m auseinanderliegen. Auf den festgelegten Zählstrecken werden Zählpunkte markiert, die jeweils 50 m auseinanderliegen. An den Zählpunkten wird der Lockruf vom Smartphone mit Hilfe eines Lautsprechers vier bis fünf Mal abgespielt. Dabei dreht man sich möglichst in alle Richtungen und verweilt circa 30 Sekunden an der Stelle, um antwortende Hähne zu hören und in die Revierkarte einzutragen. Dann wird zum nächsten Zählpunkt gegangen, um dort den Ablauf zu wiederholen. Daher spricht man auch von der „Punkt-Stopp-Methode“. Der Lockruf sollte so laut sein, dass er circa 150 m weit gehört werden kann. Bei normaler Wetterlage nimmt der Hahn den Ruf aus dieser Entfernung dann gut wahr. Eine Ãœbertragung des Lockrufes mittels Lautsprecher in weiter entfernt liegende Bereiche hört zwar der Hahn, aber das Antworten des Rebhahns wird vom zählenden Jäger nicht gehört. An Tagen mit böigem, starkem Wind oder Regen sollte man nicht zählen, da der zurückrufende Hahn dann sehr schlecht zu hören ist. Nähere Infos zum neuen Rebhuhn-Projekt in Rheinland-Pfalz, den Fragebogen zur Rebhuhn­zählung und den Rebhuhn-Lockruf als mp3-Datei finden sich im Internet zum Herunterladen auf www.ljv-rlp.de/rebhuhn/rebhuhn.html.

LW – LW 22/2017