Wildkameras im Wald nur abseits der Wege aufstellen
In Rheinland-Pfalz wurden Regelungen zum Einsatz getroffen
Für die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz besteht nun Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras. Der Landesjagdverband (LJV) und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einigten sich auf Richtlinien für den Einsatz der Wildbeobachtungs-Technik.

Foto: Michael Breuer
Um die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, zu minimieren, sind die Wildkameras entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren. Sollten dennoch einmal Personen abgelichtet worden sein, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Ausnahmen sind von Wildkameras aufgenommene Straftaten. Diese Bilder dürfen zwecks Aufklärung an die Ermittler weitergegeben werden. Die vollständigen Richtlinien zum Einsatz von Wildkameras sind auf www.ljv-rlp.de veröffentlicht.
Günther Diether Klein, LJV Rheinland-Pfalz – LW 38/2016