Rebstämme sind Leckerbissen im Winter

Kaninchen und Feldhasen fressen die Rinde an den Stämmen

Feldhasen und Wildkaninchen können besonders an jungen Reben erhebliche Schäden anrichten. Beide Wildarten zählen zur Tierfamilie der Hasen, sie haben aber eine unterschiedliche Lebensweise und kreuzen sich auch nicht untereinander. Der Winzer kann jedoch geeignete vorbeugende Schutzmaßnahmen an den Reben ergreifen, um die Fraßschäden zu vermeiden.

Dieser geschälte Rebstock ist verloren, selbst die Veredlungsstelle ist bis zum Holz abgenagt.

Foto: Gerd Götz

Die kleineren Wildkaninchen leben sehr ortstreu in Gruppen in unterirdischen Bauten, die in lockeren und oft sandigen Böden gegraben werden und Schutz vor Raubtieren und ungünstiger Witterung bieten. Die Erdbaue sind meist etwas versteckt an Heckensäumen oder Feldrainen angelegt. Auch Bahn- und Straßendämme werden unterhöhlt.

Feldhasen leben hingegen außerhalb der Paarungszeit einzeln in offenen oder halboffenen Landschaften. Sie haben ein größeres Revier wie die Kaninchen und graben keine Höhlen. Als Schlaf- und Schutzplatz halten sie sich in sogenannten Sassen auf, das sind kleine geschützte Mulden, die eine gute Deckung bieten. Bei Störung verharren Feldhasen regungslos und gut getarnt in der Sasse, erst bei unmittelbarer Gefahr springen sie auf und flüchten.

Sowohl der Feldhase als auch das Wildkaninchen ernähren sich ausschließlich durch pflanzliche Kost, ihre Verbreitungsgebiete sind unterschiedlich, Wildkaninchen zeigen mitunter eine sehr hohe Populationsdichte an wenigen Standorten, fehlen aber andernorts völlig. Beide Arten unterliegen als jagdbares Wild dem Jagdrecht. Zu einer Bejagung, Vertreibung oder Bekämpfung ist demnach nur der Jagdpächter berechtigt. Dieser ist immer bei überhand nehmenden Schäden einzuschalten. Der geschädigte Winzer kann jedoch geeignete vorbeugende Schutzmaßnahmen an den Reben ergreifen.

Schutzmaßnahmen an den Reben

Fraßschäden im Weinberg betreffen in erster Linie Jungreben im ersten oder zweiten Jahr. Bei Kaninchen können häufig auch Rindenschäden an mehrjährigen Reben auftreten. Zudem können gegrabene Erdhöhlen im Weinberg eine erhebliche Gefahr darstellen. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt, können Schäden an Geräten oder Personen, etwa durch Abknicken oder Stürze, geschehen.

Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen.
Gerd Götz, DLR Rheinpfalz – LW 9/2013