Recht

Abmahnungen wegen fehlerhafter Winzerseiten im Internet

In den Mail- und Faxeingängen von Winzern, die eine eigene Internetseite mit Weinverkauf betreiben, landen derzeit vermehrt Abmahnungen eines „Verbraucherschutzvereins“.

Das Internet macht doch mehr Arbeit, wie man sich wünscht, aber es erleichtert vielen Verbrauchern Sie zu finden.

Foto: Nigrin

Abmahngründe sind veraltete Widerrufsbelehrungen oder andere unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt etwa für Nacherfüllungsklauseln, Gerichtsstandvereinbarungen oder die Nennung eines Erfüllungsortes gegenüber Verbrauchern. Auch branchenspezifische Themen wie fehlende Allergenhinweise („Enthält Sulfite“) oder die fehlende Nennung des Alkoholgehaltes werden häufig in den Abmahnungen genannt. Schon wenn diese Angaben bei nur wenigen Artikeln im Programm fehlen, etwa bei Probierpaketen, werden den Erfahrungen zufolge Abmahnungen auf den Weg gebracht.

Schreiben nicht ignorieren

Wer eine Abmahnung erhält, sollte das Schreiben auf keinen Fall ignorieren, die vorgeworfenen Sachverhalte auf Richtigkeit prüfen, die Fristen erfassen und rechtzeitig handeln, keine ungeprüften Informationen an die Gegenseite geben und vor allem die von den Abmahnern vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und gegebenenfalls entsprechend geändert abgeben. Gleichzeitig sollten die Passagen auf den Internetseiten unmittelbar und ohne Verzögerung auf den aktuellen Stand gebracht werden.

LW – LW 18/2017