Recht
Abmahnungen wegen fehlerhafter Winzerseiten im Internet
In den Mail- und Faxeingängen von Winzern, die eine eigene Internetseite mit Weinverkauf betreiben, landen derzeit vermehrt Abmahnungen eines „Verbraucherschutzvereins“.

Foto: Nigrin
Schreiben nicht ignorieren
Wer eine Abmahnung erhält, sollte das Schreiben auf keinen Fall ignorieren, die vorgeworfenen Sachverhalte auf Richtigkeit prüfen, die Fristen erfassen und rechtzeitig handeln, keine ungeprüften Informationen an die Gegenseite geben und vor allem die von den Abmahnern vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und gegebenenfalls entsprechend geändert abgeben. Gleichzeitig sollten die Passagen auf den Internetseiten unmittelbar und ohne Verzögerung auf den aktuellen Stand gebracht werden.
LW – LW 18/2017