Recht für Landwirte mit Rechtsschutz
Immer mehr Gesetze und Auflagen steigern das Risiko für Landwirte, ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit einem für die Berufsgruppe zugeschnittenen Tarif sichert solche Kostenrisiken ab.
Beispiele aus der Praxis: Einem Mitarbeiter des Betriebes wird wegen mehrfachen unentschuldigten Fehlens gekündigt. hier kann eine Rechtsschutzversicherung die eingereichte Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters abwehren. Oder: Ein neuer Mähdrescher weist schon in der ersten Erntesaison erhebliche Mängel auf. Die Rechtsschutzversicherung trägt hier die Kosten für den Rechtsanwalt, um die Garantiehaftung zu erwirken.
Über die Tarif-Bausteine sollten beispielsweise mitversichert sein: alle auf den Betrieb zugelassenen Fahrzeuge, selbstgenutzte Immobilien, ein betrieblicher Vertragsrechtsschutz, Mitarbeiter in der Ausübung ihrer Tätigkeit, „Ferien auf dem Bauernhof“, das Halten und Hüten von Pensions- und Zuchtpferde.
Einen Mehrwert stellt eine Sondervereinbarung über die Absicherung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer (z.B. Vorwurf der Steuerhinterziehung, Umweltvergehen) durch einen Spezial-Straf-Rechtsschutz dar.
Unerlässlich ist der Verwaltungs-Rechtsschutz bei der Kürzung von EU-Subventionen, die an die Einhaltung der Cross-Compliance-Richtlinien gekoppelt sind, und ein erweiterter Immobilienrechtsschutz bei Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten. Und nicht zu vergessen ist die Photovoltaik-Anlage, die im Rahmen des Bausteins Photovoltaik-Rechtsschutz mitvereinbart werden kann.
Joachim Müller, MSU Versicherungsmakler