Regierungsfraktionen wollen Grünes Band nachbessern

Reaktion auf massive Proteste der Verbände

Nach der massiven Kritik der Verbände der Landeigentümer und -bewirtschafter am Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Naturmonument Grünes Band Hessen haben die Regierungsfraktionen Änderungen auf den Weg gebracht. Auf einer Pressekonferenz am Montag vergangener Woche hatten der Hessische Bauernverband, der Waldbesitzerverband, der Jagdverband und die Familienbetriebe Land- und Forst ihre Kritikpunkte erläutert (LW Nr. 2).

Die ehemalige deutsch-deutsche Grenze in der Nähe von Eschwege.

Foto: imago/westend 61

„Die Kritik der Landnutzungsverbände haben wir sehr ernst genommen“, wird Lena Arnoldt, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, in einer Pressemitteilung vom Mittwoch vergangener Woche zitiert. Naturschutz könne immer nur in Kooperation mit den Menschen vor Ort gelingen. „Deshalb haben wir über einen Änderungsantrag noch einmal nachgebessert – wir wollen die gewachsene land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf den Flächen und auch die Jagd beibehalten und haben die Rolle der Gedenkstätten und der Erinnerungskultur nochmal gestärkt.“ Laut Arnoldt soll eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung einschließlich der Beweidung von Grünland möglich bleiben sowie das Baurecht für landwirtschaftliche Betriebe in Zone 3 gesichert werden. Außerdem soll die reguläre forstwirtschaftliche Nutzung nach den Regeln des Waldgesetzes weiterhin möglich sein, ebenso wie der Einsatz von Jagdhunden. Das Grüne Band solle kein Mühlstein, sondern eine Chance für die Region und die Anwohner sein, so die Politikerin aus Hersfeld-Rotenburg.

In einer ersten Reaktion begrüßt der HBV, dass das landwirtschaftliche Bauen im Schutzgebiet möglich bleibt, dies dürfe allerdings nicht nur auf Zone 3, beschränkt sein. Positiv sei auch, dass die Auflagen, die in den drei bereits bestehenden Naturschutzgebieten, die im vorgesehenen Grünen Band liegen, nicht verschärft werden. Demnach könnte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter erlaubt bleiben. Dass die für das Grüne Band vorgesehene Fläche um 136 Hektar verringert werden soll, falle angesichts von bislang insgesamt 8 220 Hektar kaum ins Gewicht. Insgesamt bleibe das Vorhaben weit überzogen: Während das Grüne Band in Thüringen nur 50 Meter breit sei, sollen es in Hessen gleich 500 Meter sein.

CM – LW 3/2023