Roggen und Triticale oft nur extensiv geführt

Triticale statt Stoppelweizen oder Wintergerste

Der Winterweizen ist heute die dominante Getreideart; nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 6,5 Mio. ha Getreide angebaut, und der Winterweizenanbau hatte einen Anteil von 50,2 Prozent. Dabei wird er häufig als Stoppelweizen in Selbstfolge angebaut, was zu spürbaren Ertragseinbußen führen kann. Über die Möglichkeiten, alternative Kulturen anzubauen, berichtet Peter Zilles vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel.

Im Wesentlichen gibt es zwei Vorgaben mit der der Gesetzgeber in die Fruchtfolgeplanung eines landwirtschaftlichen Betriebes eingreift. Zum Einen betrifft dies die Anbaudiversifizierung. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass in landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 30 ha Ackerland eine dreigliedrige Fruchtfolge angebaut werden muss. Dabei darf die Hauptkultur nicht mehr als 75 Prozent, und die beiden größten Kulturen dürfen nicht mehr als 95 Prozent des Ackerlands einnehmen.

Anbaudiversifizierung und Greening beachten

Als zweite Vorschrift müssen laut der Greening-Vorgaben mindestens 5 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) geführt werden. Befreit sind Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche oder mit einem Grünlandanteil von über 75 Prozent und weniger als 30 ha Ackerfläche.

Dabei können die Betriebe als Greening-Maßnahme zwischen Landschaftselementen, Ackerpufferstreifen, Ackerstilllegungen, Leguminosenanbau, Untersaaten oder Zwischenfrucht­anbau als ÖVF wählen. In Abhängigkeit ihrer ökologischen Wertigkeit gibt es für die ÖVF-Varianten unterschiedliche Gewichtungsfaktoren. Abgesehen von der Arbeitsbelastung und dem finanziellen Aufwand ist die Einhaltung dieser Vorgaben in Gemischtbetrieben mit Rindviehhaltung, Silomaisanbau, Körnerrapsanbau unproblematisch.

Gesetzliche Vorgaben sind nicht alles

Die Fruchtfolgen sind dort ohnehin mindestens dreigliedrig und die Greening-Vorgaben können mit einer Mischung aus Flächenstilllegung, Zwischenfruchtanbau und den vorhandenen Landschaftselementen erfüllt werden. Selbst eine Fruchtfolge Raps, Weizen, Weizen, Mais, Weizen, Weizen würde den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Winterweizen nimmt mehr als die Hälfte der Getreidefläche ein

Der Winterweizen ist die dominante Getreideart und wird auch als Stoppelgetreide häufig angebaut, obwohl der Einfluss der Selbstfolge in Literaturangaben mit einem Minderertrag von 21 bis 24 Prozent beziffert wird. In der Praxis können diese Ertragsdepressionen zum Teil mit einem erhöhten Aufwand an Fungiziden kompensiert werden.

Die Dominanz des Winterweizenanbaus belegen auch die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2015. Demnach wurden in Deutschland ca. 6,5 Mio. ha Getreide zur Körnergewinnung angebaut. Der Winterweizenanbau hatte einen Anteil von 50,2 Prozent, die Wintergerste 19,3 Prozent, der Roggen 9,5 Prozent und die Triticale hatte nur noch einen Anteil von 6,2 Prozent.

Entscheidend für die Wahl der in einer Fruchtfolge angebauten Getreidearten ist in erster Linie die jeweilige Ertragsleistung. Weitere Entscheidungskriterien sind die Vermarktungsmöglichkeiten, die Arbeitswirtschaft, die Standortbedingungen und die Risikominderung bei extremen Witterungsverhältnissen.

Nimmt man die Ertragsdaten der Landessortenversuche als Grundlange, wird die hohe Dominanz von Winterweizen und Wintergerste in der Fruchtfolge in Frage gestellt. Vergleicht man vom Statistischen Landesamt ermittelte Praxiserträge und die Ertragsmittel der Landessortenversuche der mit Fungiziden, zeigt sich, dass die Landessortenversuche im gleichen Zeitraum einen um etwa 30 Prozent höheren Ertrag geliefert haben als die ermittelten Praxiserträge.

 – LW 52/2015