RWZ Kurhessen-Thüringen und raiwa eG künftig gemeinsam

Kasseler künftig verstärkt in Niedersachsen tätig

Die Raiffeisen-Warenzentrale Kurhessen-Thüringen GmbH (RWZ) und die raiwa eG, Müden, planen, ihre Geschäftsbetriebe zusammenzulegen und künftig gemeinsam am Markt zu agieren. Geschäftsführungen, Vorstände und Aufsichtsräte beider Unternehmen hätten dem geplanten Zusammenschluss einstimmig zugestimmt, so die RWZ in einer Pressemitteilung.

Über ihr Ursprungsgebiet Hessen hinaus ist die RWZ Kassel mittlerweile auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt tätig.

Foto: rwz

Vorbehaltlich der positiven Gesellschafter- und Mitgliederbeschlüsse Ende März beziehungsweise Anfang April diesen Jahres sowie der Zustimmung des Bundeskartellamtes planen beide Unternehmen die gemeinsame Konsolidierung rückwirkend zum 1. Januar 2014.

Die raiwa eG ist mit nahezu 240 Mio. Euro Umsatz nach eigenen Angaben eine der größten deutschen Primär- beziehungsweise Ortsgenossenschaften. Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich vom nordöstlichen Hannover bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt. An 29 Standorten arbeiten 465 Mitarbeiter.

Die Geschäftsfelder reichen vom klassischen Agrar- und Viehhandel, über den Landtechnikhandel und -service, Brennstoffe und Tankstellen bis hin zu Raiffeisenmärkten. Das Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wird zurzeit von 877 Mitgliedern getragen.

Die Raiffeisen-Warenzentrale Kurhessen-Thüringen GmbH ist mit einem Konzernumsatz von 1,2 Mrd. Euro die kleinste der fünf deutschen sogenannten Raiffeisen-Warenzentralen. Über ihr Ursprungsgebiet Hessen hinaus ist das Unternehmen mittlerweile auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt tätig. 1 850 Mitarbeiter vertreten den Konzern an über 180 Standorten. Über 90 Prozent des Geschäftes wird mit Kunden in den Sparten Agrarhandel, Landtechnik, Baustoffhandel und Energie getätigt.

Hauptantriebsfeder für den Zusammenschluss beider Unternehmen sei das gemeinsame Ziel, die derzeitige Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und damit die Bonität und Solidität der Unternehmen weiter auszubauen, so die Geschäftsführer beider Unternehmen. Dabei sind Indikatoren wie Kundennähe, Marktfrequenz und Marktanteile die wichtigsten Kriterien für Erfolg.

Die gesellschaftsrechtliche Struktur des Joint Ventures sieht vor, dass die raiwa eG im Rahmen des Umwandlungsgesetzes das operative Geschäft von der Genossenschaft ausgliedert und als Sacheinlage bei der Raiffeisen-Warenzentrale gegen Gewährung von Geschäftsanteilen einbringt. Die raiwa eG als Genossenschaft bleibt weiterhin selbstständig im Eigentum ihrer Mitglieder bestehen und bündelt deren Interessen an der Beteiligung.

LW – LW 5/2014