Salmonellenmonitoring läuft nicht immer rund
Zahl der Proben im Blick behalten
Gut zehn Jahre nach Einführung des QS-Systems sollte das dazugehörige Monitoring auf Salmonellenantikörper eigentlich problemlos laufen. Immer wieder treten aber Probleme auf und im Hinblick auf Preisabzüge und QS-Liefersperren werden die Konsequenzen gravierender. Dr. Frank Greshake, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erläutert einige Punkte dazu.

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Landwirt meldet Schweine beim Vermarkter oder Schlachthof an
Das dahinterstehende System ist gut konzipiert. Der Landwirt meldet spätestens bis zum Vortag seine Schweine bei dem Viehvermarkter oder beim Schlachtbetrieb direkt an. Der Schlachtbetrieb prüft, ob diese VVVO Nr. derzeit eine QS-Lieferberechtigung hat und ob Salmonellenproben gezogen werden müssen. Ist der Betrieb nicht auf Blutproben im Stall, sondern auf Fleischsaftproben am Schlachtbetrieb eingestellt, schlägt die Qualitype-Datenbank in der Regel bei wöchentlicher Lieferung die Entnahme einer Probe vor. Da das System aber auch darauf wartet, dass von ihm vorgeschlagene Probenentnahmen über die Rückmeldung tatsächlich genommener Proben bestätigt werden, läuft es im Grunde auf zwei bis vier Proben im Zwei- bis Drei-Wochenrhythmus hinaus.
Am Schlachtband entnimmt zumeist der amtliche Klassifizierer beim Wiegevorgang die Fleischsaftprobe am Zwerchfellpfeiler, vermerkt die Entnahme bei der laufenden Schlachtnummer und füllt die Fleischprobe in den Kunststoffbehälter. Die Schlachtnummer wird auf dem Behältnis notiert, spätestens am Tag danach meldet der Schlachtbetrieb an die Qualytipe-Datenbank, bei welchen Schweinen Proben genommen wurden und im Idealfall gehen die eingefrorenen Proben direkt ans Labor. Das Labor fügt das Ergebnis nach erfolgter Untersuchung an die bereits vorliegende laufende Schlachtnummer und VVVO Nr. in der Datenbank hinzu.
Immer noch Lücken
Es stellt sich die Frage, warum bei einer nicht zu unterschätzenden Anzahl an Betrieben immer noch Lücken auftauchen. Ein wesentlicher Grund ist, dass den Landwirten freisteht, eine entsprechende Anzahl Blutproben von Schweinen in der Endmast über den Tierarzt zu ziehen und sich bei der Fleischsaftbeprobung am Schlachtbetrieb abzumelden. Das wird von einer Reihe von Betrieben gut geregelt, bei vielen fehlt es jedoch an einem regelmäßigen Auftrag an den Hoftierarzt – dann entstehen Lücken. Betrieben mit der Beprobung im Stall kann man eigentlich nur empfehlen, auch die Fleischsaftbeprobung am Schlachtband weiterlaufen zu lassen, um eventuelle Lücken durch das System automatisch auffüllen zu lassen.
Aber auch bei der Fleischsaftbeprobung entstehen immer wieder Defizite. Manche Schlachtbetriebe ziehen Proben laut Qualitype-Vorschlagsliste regelmäßig nur von ihren Standardlieferanten beziehungsweise Vertragsbetrieben und lassen die anderen Lieferanten außen vor. Der Landwirt hat sich auf die Probenziehung verlassen und muss bei der nächsten Kategorisierung durch QS feststellen, dass er mangels Proben seine QS-Lieferberechtigung verloren hat. Abgesehen davon, dass auch einmal Proben verloren gehen oder nicht zugeordnet werden können (falsche VVVO Nr.), gibt es immer wieder einzelne Proben, die nicht auswertbar sind. Da ist das System jedoch unbarmherzig: 61 Proben wurden gezogen, 3 sind nicht auswertbar, 58 Proben reichen nicht – es erfolgt keine Kategorisierung. Und schon wird aus einem QS-Schwein ein Nicht-QS-Schwein.
Manche kleineren Schlachtbetriebe sammeln auch erst einmal die eingefrorenen Proben und senden diese in größeren Abständen zum Labor. Folge: Die Probenergebnisse kommen verspätet, auch dies kann eine geregelte Kategorisierung unmöglich machen.
Das stallweise Rein-Raus-Verfahren anmelden
Für Rein-Raus-Betriebe mit großen Lieferlücken kommt es auch schnell zu fehlenden Proben. Der Betrieb ist einige Wochen nicht am Markt und je nachdem wie bei den letzten Partien beprobt worden ist, fehlt es schnell an der erforderlichen Stückzahl. Rein-Raus-Betrieben muss man deshalb empfehlen, bei Qualitype das stallweise Rein-Raus-Verfahren anzumelden. Dann werden bei den Lieferungen erhöhte Probenentnahmen vorgeschlagen und das System gleicht den unregelmäßigen Lieferrhythmus zum Teil aus.
Zum Teil „hakt“ es auch an der EDV. Viele Landwirte setzen hinter ihren Schlagstempel auch noch ein Abteilzeichen. Bei Buchstaben klappt das meist (aber auch nicht bei jeder Schlachthof-EDV), wenn aber zusätzliche Zahlen angehängt werden, kann der Probennehmer die VVVO Nr. nicht richtig deuten – die Probennahme wird nicht durchgeführt. Der Kennzeichnung nach Ställen oder Abteilen ist deshalb mit dem Empfängerschlachthof zu besprechen, damit solcher Ärger unterbleibt.
Manche Schlachtbetriebe erwarten auch, dass der Lieferant auf dem Lieferschein vermerkt, wie viele Proben er gezogen haben möchte. Ob der Lieferschein aber jeweils mit dem entsprechenden Auftrag rechtzeitig an der Waage landet, muss in vielen Fällen bezweifelt werden. Zwar wird nach ausgesprochener QS-Liefersperre ein Mastbetrieb wieder freigeschaltet, wenn er den Probenauftrag oder die Aufträge per Lieferschein nachweisen kann. Der Ärger ist trotzdem vorprogrammiert.
Initiative Tierwohl: Geld nicht ausgezahlt?
In ein gravierendes Handycap laufen die Teilnehmer an der Initiative Tierwohl, wenn sie keine geregelte Salmonellenantikörper-Kategorisierung nachweisen können. Allen Warnungen der landwirtschaftlichen Vertreter zum Trotz ist die Auszahlung der Prämien nicht an der QS-Teilnahme des Betriebes, sondern an die QS-Lieferberechtigung für die einzelnen Partien gekoppelt. Das heißt: Ist aufgrund fehlender Beprobung die Definition der Salmonellenantikörper-Kategorie nicht möglich, wird für diese Partien auch die Tierwohlprämie nicht gezahlt.
Westfleisch: Preisaufschlag für Kategorie 1- und 2-Betriebe
Bei den Schlachtbetrieben bekommt das Thema „Salmonellenantikörpermonitoring“ laufend eine höhere Aktualität. Das zeigt sich nicht nur an den Preisabschlägen für Betriebe „ohne Status“ oder Kategorie 3. Die Westfleisch eG hat Anfang Juni mitgeteilt, dass sie für die Vertragsbetriebe einen Sonderzuschlag auslobt: Ab Montag, dem 6. Juli 2015 gilt für „Bestschwein-Vertragsbetriebe“:
- QS-Salmonellenkategorie 1: = plus 0,40 Euro je Bestschwein
- QS-Salmonellenkategorie 2: = plus 0,20 Euro je Bestschwein
Salmonellenstatus regelmäßig überprüfen
Auch wenn sich die Landwirte bemühen und auch die meisten Schlachtbetriebe ihren Pflichten nachkommen – es bleiben immer wieder Lücken. Der Landwirt ist gefordert, aufgrund der Frage nach einer ausreichenden Beprobung etwa alle 8 Wochen Einblick in die Datenbank zu nehmen und die Probenziehung zu überprüfen. Dann kann er ermitteln, wie der Trend bei den letzten Probenergebnissen war. Ansprechpartner ist hier der jeweilige Bündler. Wünschenswert wäre eine Alarmmeldung, wenn Probenergebnisse fehlen, die letzte Probenentnahme zu weit zurück liegt oder die aktuellen Probenergebnisse auf eine deutliche Verschlechterung des Salmonellenstatus hinweisen. Was hilft der quartalsmäßige Hinweis auf den Lieferstatus Kategorie „1“, wenn die Ergebnisse aus den letzten Partien auf eine deutliche Verschlechterung hinweisen. Um ein eventuelles Problem frühzeitig anzupacken, müssen der Landwirt und sein Tierarzt im Grunde die letzten Ergebnisse vor Augen haben. Und in dem Punkt ist eine regelmäßige Fleischsaftbeprobung von Endmasttieren am Schlachthof deutlich hilfreicher als wenn im Stall im Dreimonatsabstand 15 Proben gezogen werden und der Status der dazwischen liegenden Lieferungen im Grunde unbekannt bleibt.
– LW 26/2015