Sauberkeit ist ein Tierwohlindikator
Mit dem Blick auf die Kuh Haltungsfehler aufdecken
Bereits seit 2014 muss jeder milchviehhaltende Betrieb im Rahmen des Tierschutzgesetzes eine betriebliche Eigenkontrolle durchführen, um die Tiergerechtheit des eigenen Stallsystems zu überprüfen. Das Ziel dabei ist, dass über die regelmäßige Kontrolle der Schwachstellen des Betriebes, der Tierschutz und somit auch die Haltung verbessert werden. Rechtlich gibt es jedoch keine genauen Vorgaben, welche Indikatoren überprüft werden sollen. Sabrina Diestelow von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein beleuchtet die Sauberkeit als geeigneten Tierschutzindikator.
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