Schweinehalter müssen die Haltungsform online melden
Meldeplattform im Internet ist nutzungsbereit
Wie das Regierungspräsidium (RP) Gießen in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist seit dem 1. November ein Online-Meldeportal für die Bekanntgabe der Haltungsform von Schweinen einsatzbereit. Gemeldet werden muss die Haltungsform aufgrund des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Dieses soll Verbrauchern helfen ihre Kaufentscheidung bewusster zu treffen.
Wer beim Metzger oder im Supermarkt zum Schnitzel oder einer Bratwurst greift, soll eine bewusstere Kaufentscheidung treffen können. Wie ein Tier während der Mast gehalten worden ist, soll laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz künftig einfach erkannt werden. Dieses Gesetz sorgt für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Den Anfang machen in Deutschland gehaltene, geschlachtete und verarbeitete Mastschweine. Für die Umsetzung der Anforderungen dieses Gesetzes ist in Hessen das RP Gießen beauftragt worden. Alle schweinehaltenden Betriebe sind daher aufgefordert, die Haltungsform ihrer Schweine mitzuteilen. Hierfür steht ab 1. November ein Online-Meldeportal auf der RP-Internetseite zur Verfügung. Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten dann verpflichtend.Auf beteiligungsportal.hessen.de können sich alle betroffenen Tierhalter anmelden, um die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine anzugeben. Auf dieser Grundlage wird dann eine individuelle Kennnummer an den Betrieb vergeben. Diese wiederum wird im Verarbeitungsprozess des Fleisches weiterverwendet, um die Haltung des Schweines nachvollziehen und später auf dem Produkt ausweisen zu können. Im ersten Schritt erfolgt die Vergabe der Kennnummer für die Haltungsformen „Stall“ und „Bio“. Die Vergabe für „Stall + Platz“ erfolgt voraussichtlich ab Januar. Das RP Gießen bittet deshalb darum, Mitteilungen zu anderen Haltungsformen erst ab Januar einzureichen, um eine zügige Bearbeitung der Kennnummernvergabe zu erleichtern.
LW – LW 45/2024