Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

„Damit müssen wir jetzt leben“

Ab 1. August dieses Jahres muss Schweinefleisch verpflichtend mit der Haltungsform gekennzeichnet sein, das schreibt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor. Aktuell gilt es nur für frisches Fleisch von Mastschweinen, die älter sind als zehn Wochen. Schweinemäster sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haltungsform jetzt der zuständigen Behörde nachzuweisen. In einem Online-Seminar informierte kürzlich das für ganz Hessen zuständige Regierungspräsidium Gießen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft über den Ablauf der Mitteilungspflicht für Schweinehalter. Der Agrarjournalist Michael Schlag fasst alle für Mäster relevanten Fragen zusammen.

Das Gesetz unterscheidet fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall plus Platz“, „Frischluftstall“, „Auslaufstall/Weide“ und „Bio“. Die jeweils geltenden Mitteilungspflichten beschrieb Hanna Esch vom Regierungspräsidium Gießen. Die Haltungsform „Stall“ umfasst lediglich die gesetzlichen ...

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