Schweinen etwas zu knabbern anbieten

Organisches Beschäftigungsmaterial wird Pflicht

Pünktlich zum Beginn der digitalen Eurotier wurden vergangene Woche die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind die neuen Regelungen seit dem 9. Februar in Kraft. In der Verordnung ist unter anderem vorgeschrieben, dass alle Schweine jederzeit Zugang zu organischem, gesundheitlich unbedenklichem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben müssen. Das LW hat sich auf der digitalen Eurotier zu diesem Thema umgehört und stellt Forschungsergebnisse und Lösungen vor.

Was genau organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial heißt, wird in den Ausführungshinweisen der Verordnung noch festzulegen sein. Dazu zählen vor allem Stroh, Heu, Pellets und Beschäftigungsfutter wie Mais- oder Grassilage. Organisches ...

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