Sinkende Prämien sinnvoll ausgleichen

Öko-Regelungen und EULLa – mögliche Kombinationen

Mit der Agrarförderperiode 2023 bis 2027 werden Öko-Regelungen eingeführt, die anstelle des bisherigen Greenings die Landwirtschaft umweltverträglicher machen sollen. Wie sich diese Öko-Regelungen zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Programms EULLa verhalten und welche Kombinationen möglich sind, erklären Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Brache als ökologische Vorrangfläche.

Foto: Cypzirsch

Die Ausführungen spiegeln den aktuellen Stand der Agrarreform wieder, stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission und Anpassungen der entsprechenden Verordnungen.

Öko-Regelungen sind einjährige Verpflichtungen im Rahmen der ersten Säule der Agrarförderung. Sie können auf freiwilliger Basis ab dem Antragsjahr 2023 im Rahmen des gemeinsamen Antrags beantragt werden. Insgesamt kann aus sieben verschiedenen Regelungen gewählt werden. Der Schwerpunkt des Angebots liegt bei Acker- und Dauergrünlandflächen. Tabelle 1 gibt eine kurze Übersicht über die angebotenen Öko-Regelungen und deren Prämienhöhen. Förderrechtlich haben die Öko-Regelungen, da der ersten Säule zugeordnet, Vorrang vor den EULLa-Programmteilen.

 – LW 40/2022