Grünlandextensivierung und EULLa: ideale Partner

Das Antragsverfahren läuft zurzeit

Die Extensivierung von Grünland wird über eine Vielzahl an EULLa-Programmteilen gefördert. Über verschiedene Möglichkeiten gibt Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück einen kurzen Überblick.

Die Extensivierung von Grünland über EULLa-Maßnahmen ist prinzipiell in allen Betrieben mit Grünlandflächen möglich. Traditionell weit verbreitet ist eine EULLa-Teilnahme in Betrieben mit Mutterkuhhaltung, da diese Art der Bewirtschaftung bereits relativ extensiv verläuft. Aber auch für Betriebe mit intensivere Grünlandnutzung, allen voran Milchviehbetriebe, gibt es in EULLa-Möglichkeiten.

Generell lassen sich die EULLa-Programmteile in zwei Kategorien einteilen: Landwirtschaftliche Programmteile und Vertragsnaturschutz auf Grünland (VNG). Der wichtige Unterschied ist, dass es sich beim Vertragsnaturschutz um Einzelflächenmaßnahmen handelt. Hier werden die Verpflichtungen nur gezielt für einzelne Schläge eingegangen, der Rest des Betriebs bleibt mit Ausnahme der allgemeinen Regelungen (die für jeden EULLa-Programmteil gelten) davon jedoch unberührt. Eine Teilnahme ist jedoch nur nach Begutachtung und positiver Bewertung der Flächen durch die Vertragsnaturschutzberatung möglich. Bei den beiden großen landwirtschaftlichen Programmteilen wiederum gilt die Verpflichtung für das gesamte Grünland im Unternehmen (Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung, UG), bei ÖWW sogar für das gesamte Unternehmen. Daher kann man diese Programmteile auch als eine Art Basisprogramme im Rahmen von EULLa bezeichnen.

UG: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung

Dieser Programmteil ist einer der am weitesten auf den Betrieben verbreiteten EULLa-Progammteile und eine Art „Klas-siker“ in der Grünlandexten­sivierung. Insbesondere Mut­terkuhbetriebe in den rheinland- pfälzischen Mittelgebirgslagen zählen zu den Teilnehmern. Durch eine Anpassung der Grundsätze, welche den Maisanbau im Mulchsaatverfahren erlaubt, ist dieser Programmteil allerdings auch eine Option für Milchviehhalter. Zudem kann er als Sprungbrett für eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung dienen.

Für eine Teilnahme an UG wird ein Mindestumfang von 10 ha gefordert (5 ha bei Damwildhaltungen). Der Landwirt verpflichtet sich, seine Flächen mindestens einmal im Jahr zu mähen oder beweiden. Eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Nur bei starkem Druck durch Problemunkräuter kann auf Antrag ein Einsatz nesterweise zugelassen werden. Neben der Pflegeverpflichtung ist die Teilnahme wie bisher an einen Mindestviehbesatz geknüpft. Dieser beträgt mindestens 0,3 und maximal 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche. Die Fütterung der Tiere muss ausschließlich über betriebseigenes Grundfutter erfolgen (nur Zukauf Futterstroh zulässig). Der Anbau von Mais im Betrieb ist nicht zulässig, ebenso der Zukauf. Besonderheiten erwarten die Milchviehhalter, die an diesem Programmteil teilnehmen möchten. Das Anbauverbot für Mais gilt für Betriebe mit überwiegender Milchviehhaltung nämlich nicht. Hier darf Mais in Mulchsaat unter Beachtung weiterer Restriktionen angebaut werden. Wer extensiver als vorgegeben wirtschaften möchte, kann weitere Zusatzmodule wählen

Ökologische Wirtschaftsweise (ÖWW)

Dieser Programmteil ist bei Grünlandbetrieben mit extensiver Flächenbewirtschaftung sehr weit verbreitet. Es handelt sich hierbei jedoch nicht explizit um eine Fördermaßnahme für Grünland, sondern eine unternehmensbezogene Förderung. Kerninhalt ist die Einhaltung der EU-Vorgaben für den ökologischen Landbau im gesamten Unternehmen. Das heißt auch die Tierhaltung oder Ackerflächen müssen gemäß dieser Vorgaben ökologische bewirtschaftet werden. Eine selektive Teilnahme nur mit einem Betriebsteil (etwa dem Grünland) an diesem Programmteil ist nicht möglich.

Grundsatzfrage: ÖWW oder UG?

Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn bereits eine extensive Bewirtschaftung vorliegt. In der Praxis wird eine Teilnahme an UG bevorzugt, wenn

  • Ackerbau im größerem Umfang vorhanden ist oder dieser nicht ökologisch bewirtschaftet werden soll
  • es problematisch ist, die Tierhaltung den Anforderungen der EU-Öko-Verordnungen anzupassen (zum Beispiel bei Anbindehaltung)
  • gerne auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werden würde, aber die Vermarktung eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstellung nicht zu lässt (konkret: keine Möglichkeit Bio-Milch abzuliefern)
  • keine Affinität zur ökologischen Bewirtschaftung besteht
  • Eine Teilnahme an ÖWW ist gut möglich wenn
  • ohnehin eine extensive Bewirtschaftung vorliegt (Viehbesatz max. 1 GV/ha)
  • die baulichen Voraussetzungen in der Tierhaltung gegeben sind oder sich mit geringem Aufwand kurzfristig erfüllen lassen.

Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland

Dieser Programmteil (GUA) darf nicht mit dem Zusatzmodul von „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung“ sowie dem Programmteil „Vertragsnaturschutz - Umwandlung von Acker in Artenreiches Grünland“ verwechselt werden. Zunächst einmal handelt es sich hier um einen Programmteil, bei dem beliebige Ackerflächen in Grünland umgewandelt werden. Dazu muss die Fläche mit einer Mischung aus mindestens drei ausdauernden Gräserarten (Gräseranteil der Mischung mindestens 80 Prozent) bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres eingesät sein. Mindestens einmal jährlich muss eine Nutzung über Beweidung oder Mahd mit Abfuhr erfolgen, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Nehmen Flächen an diesem Programmteil teil, können diese nicht parallel an „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen“ teilnehmen.

Die Zwillinge im Vertragsnaturschutz

Hierbei handelt es sich um die Programmteile „Mähwiesen und Weiden“ und „Artenreiches Grünland“. Eine Teilnahme ist, wie bei allen Programmteilen des Vertragsnaturschutzes (VN), nur nach Begutachtung der Flächen durch die Vertragsnaturschutzberatung des Landkreises möglich. Beide Programmteile sind rein durch Bewirtschaftungsauflagen gekennzeichnet.

Die weiteren Programmteile sind: „Vertragsnaturschutz auf

Grünland – Kennarten“, „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“, „Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz“, „Neuanlage und Pflege von Streuobst“. Generell ist es möglich, an mehreren Programmen teilzunehmen. Allerdings gibt es keine Doppelförderung. Das heißt, dass in Fällen, in denen eine Fläche an zwei Programmen gleichzeitig teil nimmt, nur die Förderung für den höherwertigen Programmteil gewährt wird. Fazit: Die diesjährige EULLa-Antragstellung (bis 12.8.2016) bietet vielfältige Möglichkeiten für Betriebe, die ihr Grünland gezielt extensivieren wollen. Andieser Stelle können nur einige Programmteile exemplarisch ausgeführt werden. Alle Informationen zu den Programmteilen einschließlich der Grundsätze, der Förderprämien und Kontaktadressen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumweltprogramme/EULLa zu finden. Für Rückfragen stehen die DLR, die Kreisverwaltungen und die Naturschutz-Beratungskräfte (nur für die Vertragsnaturschutzprogramme) zur Verfügung.

 – LW 28/2016