Konditionalität, Öko-Regelungen und EULLa nicht verwechseln
Klingt gleich, ist es aber nicht
Mit Beginn der neuen Förderperiode und der erstmaligen Möglichkeit der Beantragung von Öko-Regelungen im gemeinsamen Antrag 2023 ist es wichtig, den Überblick zu behalten und gleich klingende Begriffe und Sachverhalte nicht zu verwechseln. Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück geben einen Überblick.

Foto: Cypzirsch
Eine Brache von dreien: die GLÖZ8-Regelung
GLÖZ8, Öko-Regelung 1a und Vertragsnaturschutz „Mehrjährige Ackerbrache“ beinhalten jeweils Brachflächen.
Bei der Regelung GLÖZ8 handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme im Rahmen der Konditionalität. Die Gewährung der Einkommensgrundstützung (Basisprämie) ist mit an diese Regel geknüpft. Sie gilt daher auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe. Vorgabe ist, dass 4 Prozent der Ackerfläche des Unternehmens aus der Erzeugung genommen werden müssen. In zwei Ausnahmefällen muss diese Stilllegung nicht erbracht werden:
- Die Ackerfläche des Unternehmens beträgt weniger als 10 ha.
- Der Anteil von Dauergrünland und/oder Grünfutterbau an der Landwirtschaftlichen Fläche beträgt mehr als 75 Prozent und der Umfang der Ackerfläche beträgt dabei weniger als 50 ha.