Soziale Konditionalität – was ist zu beachten?
Bei Verstößen werden GAP-Zahlungen gekürzt
Seit dem 1. Januar 2025 sind die sozialen Konditionalitäten eine Voraussetzung in der GAP-Förderung. Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger unabhängig der Betriebsgröße, welche die GAP-Direktzahlungen beantragen, müssen in diesem Zuge arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften einhalten.
Die Basis der sozialen Konditionalitäten sind die EU-Verordnungen Nr. 2115/2021 und Nr. 2116/2021, die in Deutschland über das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) umgesetzt werden. Anforderungen nach EU-Recht Zentrale ...
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