Spalten und Sägen

Brennholz aufbereiten mit Spaltmaschinen und Sägespaltern

Eine wichtige Voraussetzung für eine umweltfreundliche und effiziente Holzverbrennung ist trockener Brennstoff. Scheitholz sollte möglichst bald nach dem Einschlag durch Sägen und Spalten in die gewünschte Form aufbereitet werden, um eine beschleunigte Trocknung des Brennstoffes zu erreichen.

Schneidspalter sägen und spalten Holz in zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten.

Foto: Brüggemann

Je mehr Wasser der Brennstoff enthält, desto geringer ist der Heizwert. Bei „lufttrockenem“ Holz – das ist Holz mit 20 Prozent Wasser – beträgt der Heizwert etwa 4 kWh/kg, bei frisch eingeschlagenem Holz nur 2 kWh/kg. So ist es in jedem Falle erforderlich, sinnvoll und in den Emissionsverordnungen gefordert, nur trockenes Holz zu verwenden.

Scheitholz sollte vor Regen geschützt, aber sonst an einem luftigen Ort lagern. Da Holz vorwiegend entlang der Saftbahnen trocknet, sollte es frühzeitig auf die gewünschte Länge gesägt werden. Ungespaltenes Holz braucht etwa zwei Monate länger zum Trocknen als gespaltenes Material.

Spaltgeräte in allen Größen

Für die Bereitung von Scheitholz werden neben unterschiedlichen Sägen, Spalter und Schneidspalter in vielfältigen Größen und Bauweisen angeboten. So kann die anstrengende und zeitraubende Arbeit erheblich erleichtert

werden. Die starke Nachfrage nach Spaltern hat dazu geführt, dass mittlerweile ein umfangreiches Angebot vorhanden ist. Die meisten Spalter sind heute sogenannte Spaltkeilgeräte, die waagerecht oder senkrecht arbeiten. Hier wird ein Spaltkeil hydraulisch über einen Hubkolben ins Holz getrieben oder gezogen, oder der Stamm wird gegen einen feststehenden Keil oder eine Klinge gedrückt.

Die Geräte sind für maximale Holzlängen von bis zu 1,25 m und für Stammdurchmesser von bis zu 45 cm, in Einzelfällen auch darüber, geeignet. Der Antrieb erfolgt über E-Motor (230 oder 400 V) oder die Schlepperhydraulik, bei Spaltern mit eigenem Ölkreislauf wird die Hydraulikpumpe per Schlepperzapfwelle angetrieben. Eigene Verbrennungsmotoren werden selten eingesetzt. Der erzeugte Spaltdruck liegt zwischen 5 und 30, bis zu 55 t. Soll vorwiegend Kurzholz gespalten werden, sind 6 bis 7 t ausreichend. Für längere Scheite, krummes Holz oder Spaltkreuze mit Mehrfachspaltwirkung sind Drücke von über 15 t vorteilhaft. Bei entsprechenden Voraussetzungen können etwa 3 bis 5 Raummeter oder Ster, das ist 1 m3 geschichtetes Holz – je Stunde gespalten werden. Die erreichbare Leistung ist von der Bedienperson, der Art des Gerätes, Art und Zustand des Holzes, der Spaltkraft sowie der Vor- und Rücklaufgeschwindigkeit des Hubzylinders abhängig. Ein automatischer Rücklauf des Spaltwerkzeugs in die Ausgangsstellung oder ein einstellbarer Rücklauf, wo der Keil nur so weit wie nötig zurückläuft, kann die Leistung erheblich erhöhen. Mittlerweile werden auch Geräte mit unterschiedlichen Spaltgeschwindigkeiten angeboten. Die Geschwindigkeit des Spaltkeils nimmt mit zunehmendem Hub und Gegendruck ab.

Spaltgeräte erleichtern Brennholzbereitung

Foto: Brüggemann

Das Angebot an Spaltgeräten, hier ein Kleinspalter, ist sehr vielfältig. Bei Kaufentscheidungen sollte auf Zertifizierungen geachtet werden.

Foto: Brüggemann

Eine hydraulische Hubeinrichtung (links) erleichtert das Auflegen größerer Stämme.

Foto: Brüggemann

Ob nun waagerechte oder senkrechte Arbeitsweise des Gerätes vorteilhaft ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern muss individuell nach den Einsatzbedingungen entschieden werden.

Sind Spalttische vorhanden, ist eine Hubeinrichtung sinnvoll

Waagerecht arbeitende Spalter verfügen über Spalttische, die sich meistens etwa 80 bis 90 cm, über dem Boden befinden. Bei bodennahen Tischen muss das Holz kaum angehoben werden, allerdings erfolgt die Arbeit dann weitgehend in gebückter Haltung. Zu spaltendes Holz wird von Hand, per Frontlader, mit Hilfe einer Winde oder einer hydraulischen Hubeinrichtung auf den Tisch gelegt. Soll vorwiegend stärkeres Holz verarbeitet werden, sind Hebeeinrichtungen zu empfehlen. Der Spaltkeil befindet sich entweder direkt auf dem Hubzylinder oder der Stamm wird hydraulisch gegen eine feststehende Spaltklinge gedrückt.

Bei senkrecht arbeitenden Geräten wird der Stamm immer von oben gespalten. Der Spaltkeil befindet sich entweder direkt auf dem Hubkolben oder es wird ein Spaltmesser von einem seitlichen Kolben durch den Stamm gezogen. Kleinere Geräte arbeiten mit festen, erhöhten Spalttischen, die auch klapp- oder schwenkbar sein können. Bei größeren Spaltern steht der Stamm 5 bis 10 cm über dem Boden und wird am Fuß häufig durch einen Dorn oder durch Fixierungshebel gehalten.

Schneidspalter schneiden und spalten Holz in zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen und sind meistens für Stammdurchmesser von 5 bis zu 50 cm geeignet. Größere Profi-Maschinen verarbeiten auch Holz mit größeren Querschnitten. Das Schneiden des Holzes erfolgt über Kreis- oder Kettensägen, gespalten wird mit hydraulischem Spaltkeil (6 bis 18 t). Kreissägen sind robuster, schneller, aber auch lauter als Kettensägen. Sie sind empfindlich gegen Verschmutzungen, können aber häufig stärkere Stämme schneiden. Der erforderliche Spaltdruck ist davon abhängig, in wie viel Scheite gleichzeitig produziert werden sollen. Die Spaltmesser sollten abhängig von der Stammstärke höhenverstellbar sein. Die Spaltlängen sind meistens von 20 bis 65 cm verstellbar. Ein Schneidspalter sollte über einen ausreichend großen Vorlagetisch (Querförderer) verfügen, von dem die Stämme sicher auf die Zuführeinrichtung übergeben werden. Zuführung, Anschlag des Stammes, Halten des Stammes während des Sägens und die Übergabe an den Spalter ohne Verkanten muss ohne Störungen verlaufen, um hohe Leistungen zu erreichen. Das gespaltene Holz kann durch angebaute Förderbänder auf Fahrzeuge oder in Transportbehälter gefördert werden.

Checkliste

Was ist beim Kauf eines Schneidspalters zu berücksichtigen?

  • Wie soll die Maschine eingesetzt werden, stationär oder eher mobil?
  • Welche Antriebsarten sind dann möglich?
  • Soll die Maschine vorwiegend von einer Person bedient werden?
  • Welche Holzmenge pro Jahr soll bearbeitet werden?
  • Welche Scheitlängen werden hauptsächlich benötigt?
  • Art und Beschaffenheit des Holzes, Wahl des erforderlichen Spaltdruckes.
  • Auf Prüfzeichen achten, sie können die Auswahl erleichtern.
  • Wie ist das Gelände beschaffen?

Bei vollautomatischen „Profimaschinen“ wird das Holz der Säge selbsttätig zugeführt, der Spalter wird der entsprechenden Holzstärke angepasst. Mit hydraulischen Stammhebern oder Kränen können auch größere, schwere Stämme auf den Arbeitstisch oder Querförderer gehoben werden. Leistungen von 3 bis zu 10 rm/h sind auch mit kleinen und mittleren Maschinen zu erreichen. Allerdings ist häufig eine zweite Person erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Je krummer das Holz wird, desto geringer wird die Leistung.

Die Maschinen werden entweder als mobile Aggregate in der Dreipunkt-Aufhängung eines Schleppers, mit eigenem Fahrgestell oder auf Fahrzeuge aufgebaut eingesetzt.

Einfache Halbautomaten werden als Grundmodell ab 8 500 Euro angeboten und werden vorwiegend einzelbetrieblich für die Brennholzbereitung eingesetzt. Robustere, auch überbetrieblich einzusetzende Maschinen liegen je nach Ausstattung im Bereich von 10 000 bis 40 000 Euro. Leistungsfähigere Profi- Maschinen, die über 50 000 Euro kosten können, werden im Brennholzhandel oder von Lohnunternehmern auch überbetrieblich genutzt. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die gewünschten Maschinen möglichst schnell von Arbeits- in Transportstellung umgestellt werden können. Der Antrieb von Schneidspaltern kann über die Schlepperhydraulik, die Zapfwelle und/oder den E-Motor erfolgen. Eigene Verbrennungsmotoren sind auch möglich, werden aber eher selten eingesetzt.

Kosten der Brennholzbereitung zwischen 20 und 45 Euro/rm

Die Kosten für die Brennholzbereitung liegen je nach Holzqualität, Arbeitseinsatz und Mechanisierung zwischen 20 und 45 Euro/rm. Der Energieaufwand liegt zwischen 0,4 und 2,5 Prozent der im Brennstoff enthaltenen Energie.

Auch Holzspaltgeräte müssen sicher bedienbar sein und unterliegen Sicherheitsanforderungen wie der DIN EN 609-1. Da die bisherigen Normen offensichtlich nicht ausreichten, wurden Vorschläge zur Erweiterung der Regelwerke für hydraulische Keilspaltmaschinen, die waagerecht oder senkrecht arbeiten, gemacht, die bisher kaum in die Praxis umgesetzt wurden.

Geräte mit Prüfzeichen wie „GS“ – geprüfte Sicherheit, TÃœV, FPA, DLG- oder KWF- Anerkennung sollten bevorzugt werden.

Carsten Brüggemann, lwk – LW 14/2013