Standorte für die erneuerbare Energieerzeugung in Südhessen
Regionalversammlung beschließt Offenlage im Frühjahr
Die Regionalversammlung Südhessen des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) und des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (RV) hat in der vergangenen Woche den Entwurf des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 gebilligt und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Das geht aus einer Pressemeldung des RP hervor.

Foto: Moe
2 Prozent Vorranggebiete für die Nutzung von Wind
Das erste Beteiligungsverfahren zum Teilplanentwurf war von Ende Februar bis Ende April 2014 durchgeführt worden. Das RP Darmstadt und der RVFrankfurt-Rhein-Main hatten in diesem Beteiligungsverfahren insgesamt rund 610 Stellen zur Stellungnahme aufgefordert, geht aus der Meldung hervor. Neben den Kommunen, Landkreisen, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sei die Öffentlichkeit beteiligt worden. Circa 30 000 Stellungnahmen sind demnach in dieser Zeit bei den beiden Behörden eingegangen, geprüft sowie bewertet worden.
Der Teilplanentwurf enthält überörtliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Darmstadt. Neben Biomasse, SonnenenerÂgie, Wasserkraft und Geothermie soll insbesondere die Windenergie in Südhessen stärker geÂnutzt werden. Entsprechend der Vorgaben des im Juli 2013 geÂänderten LandesentwicklungsÂplans weist der Teilplanentwurf 2016 Vorranggebiete von insgesamt 2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt für die Windenergienutzung aus. Flächen außerhalb der Vorranggebiete stehen nicht für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung, teilt das RP mit.
Der Regionalplan Südhessen, beziehungsweise der Regionale Flächennutzungsplan 2010, enthält laut RP aufgrund der Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen und der VerÂÂÂbandskammer beim Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main keine Aussagen zur Windenergienutzung. Er sei von der Landesregierung mit der Auflage genehmigt worden, dass die Ausweisung von Bereichen für die Windenergienutzung zeitnah nachzuholen ist. Dies erfolge nun in der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien.
LW – LW 52/2016