Wie lässt sich der Status Dauergrünland vermeiden?
Grünfutteranbau: Entscheidend ist der Agrarantrag 2015
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2014 zum Dauergrünlandstatus hat in der Verwaltung und in der Landwirtschaft große Verunsicherung ausgelöst. Offensichtlich sind die Auswirkungen aber nicht so gravierend wie zunächst befürchtet. Dies haben Recherchen des Hessischen Bauernverbandes und des LW ergeben.
Laut EuGH-Urteil sind Ackerflächen, die zuvor mehr als fünf Jahre für den Anbau von Grünfutterpflanzen genutzt wurden, als Dauergrünland zu werten (siehe LW Nr. 49, Seite 9). Dabei ist es ...
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