Steuerbegünstigte Altersgrenze steigt, Garantieverzinsung sinkt

Die steuerbegünstigte Altersgrenze wird für Neuverträge ab dem 1. Januar 2012 auf das 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen angehoben. Bisher gilt für die steuerliche Begünstigung die Vollendung des 60. Lebensjahres als Stichtag.
Die Anhebung dieser Altersgrenze hat auch Auswirkungen auf das Alterseinkünftegesetz. Für Basis-Renten- und Riester-Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, gilt als frühestmöglicher Auszahlungsbeginn die Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person. Für lebenslange Rentenzahlungen ergeben sich durch die Anhebung der steuerbegünstigten Altersgrenze keine Veränderungen.
Allerdings gilt für eine steuerlich begünstigte Kapitalauszahlung, das heißt die hälftige Besteuerung der Erträge, für Neuabschlüsse ab diesem Termin neben der Mindestlaufzeit von zwölf Jahren auch die Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen.
Der Garantiezins der konventionellen deutschen Lebensversicherungen sinkt ab 2012 auf 1,75 Prozent. Bis Ende 2011 können noch Neuverträge mit immerhin von 2,25 Prozent Garantieverzinsung abgeschlossen werden. Außerdem werden dem Kunden jährliche Überschüsse gutgeschrieben. Im Marktdurchschnitt liegt die Gesamtverzinsung trotz der niedrigen Zinsen noch leicht über 4 Prozent.
Die landwirtschaftlichen Versicherungsmakler der Bauernverbände geben weitere Auskünfte.  J. Müller, MSU