Stoffstrom – Belege sammeln
- Betriebe mit mehr als 50 GV und zugleich mehr als 2,5 GV / ha
- Betriebe mit mehr als 30 ha und zugleich mehr als 2,5 GV / ha
- Viehhaltende Betriebe, die obengenannte Schwellenwerte nicht erreichen, aber Wirtschaftsdünger (mehr als 750 kg N) aus anderen Betrieben beziehen.
- Betriebe mit Biogasanlage und viehhaltende Betriebe mit funktionalem Zusammenhang zu einer Biogasanlage.
- Flächenlos wirtschaftende Betriebe mit mehr als 50 GV (Gewerbebetriebe, z.B. nach Betriebsteilungen)
Am besten legt man sich einen Ordner an. Hier sollte Kopien aller Belege abgeheftet werden, die mit Zu- und Abgängen von Stickstoff (N) oder Phosphor (P2O5) zu tun haben. Zugänge sind mineralische und organische Dünger, Bodenhilfsstoffe, Saatgut, Futtermittel, zugekaufte Nutztiere oder Stickstoffzufuhr durch Leguminosen. Abgänge sind Verkauf von Getreide, Raps, Mais, Bohnen, Saatgut, Stroh, Ferkel, Mastschweine, Sauen, Abgabe von Gülle und Mist.
Ganz wichtig: Bei den Düngern und Futtermitteln müssen die N- und P- Gehalte des Produkts auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung ausgewiesen sein. Spätestens drei Monate nach der Zu- oder Abfuhr sollten die N- und P-Mengen in einer Tabelle zusammengefasst sein.
Thomas Fögen, HBV Unternehmensberatung