TA Luft-Auflagen in Tierhaltungsanlagen umsetzen

Diese Fördermöglichkeiten bestehen in Hessen

Die am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Novelle der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) enthält für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen verschiedene Anforderungen mit der Zielstellung, nach dem Stand der Technik vermeidbare Emissionen zu reduzieren. Hiervon sind sowohl zukünftige als auch bereits genehmigte Anlagen betroffen. Im Folgenden werden die neuen Regelungen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Bestimmungen in Hessen erörtert.

Zu den neuen Regelungen der TA Luft zählen zum Beispiel die Umsetzung der N-P-reduzierten Fütterung (Einhaltung der Werte der TA Luft für maximale Nährstoffausscheidung) oder höhere Emissionsminderungsanforderungen bei der Lagerung ...

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