Tierärztliche Gebührenordnung und Tierseuchenlage im Fokus

Ausschuss Tierische Produktion tagte in Bekond

Ende November fand die Ausschusssitzung Tierische Produktion –Zucht, Haltung, Fütterung und Gesundheit – an der neuen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) in Bekond statt. 30 Mitglieder nahmen an der ersten Sitzung unter neuer Leitung teil.

Der bereits bestehende Engpass an Tierärzten kann gerade im ländlichen Raum zukünftig tierschutzrechtlich ein Problem werden.

Foto: Landpixel

Der Ausschussvorsitzende Stefan Fiedler begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder und gab einen Ãœberblick über die Themen, die an diesem Tag anstanden. Zum ersten Tagesordnungspunkt „Tierärztliche Gebührenordnung“ konnte der Präsident der Landestierärztekammer, Dr. Rainer Schneichel als Referent gewonnen werden. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist seit November 2022 die Grundlage für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen. Eine Anpassung der GOT lässt sich durch die steigenden Kosten für moderne Diagnostik, Technik, Energie, Fortbildungen und Personal in den Tierarztpraxen argumentieren.

Versorgung durch Tierärzte muss sichergestellt werden

Die GOT soll zu einer langfristigen und flächendeckenden tierärztlichen Tätigkeit beitragen. Dennoch waren sich alle Teilnehmer in der anschließenden Diskussion einig, dass ein Engpass von Tierärzten, gerade im ländlichen Raum, längst besteht. Dies kann zukünftig tierschutzrechtlich ein Problem werden, wenn die Versorgung durch einen Tierarzt nicht mehr sichergestellt ist. Es kristallisierte sich ebenfalls heraus, dass das Image der Landwirtschaft bereits bei den Studenten der Veterinärmedizin schlecht ist und viele in den Kleintierbereich abwandern. Auch der Bürokratiewahnsinn belastet die Tierärzte und deren Nachfolger immer mehr, wodurch sich weniger junge Leute für diesen Weg entscheiden. Hier muss dringend eine Entlastung erfolgen, waren sich die Ausschussmitglieder einig. Im Rahmen der Gebührenordnung besteht für die landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit, Betreuungsverträge abzuschließen. Die Verträge erstrecken sich nur für die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände und dort können nur regelmäßige Untersuchungen, wie etwa Trächtigkeitsuntersuchungen und Impfungen, abweichend geregelt werden. Als weitere Voraussetzung gilt, dass dieser Vertrag in schriftlicher Form vorliegt und vor der Leistung abgeschlossen wurde. So können Betriebe, die beispielsweise für die Trächtigkeitsuntersuchungen alle Tiere fixiert haben und alles gut vorbereitet haben, über die zeitliche Abrechnung belohnt werden. Dies muss aber vorab zwischen Betrieb und Tierarzt vereinbart sein.

Christiane Reif-Lanser, Referatsleiterin Tierproduktion  – LW 50/2024