Tierkörperbeseitigung bleibt mit hohen Kosten verbunden

Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse

Die Erhöhung der Tierseuchenkassenbeiträge von über zehn Prozent führen zu einer Erhöhung des Eigenanteils der Tierhalter von 10,5 Prozent an den Tierkörperbeseitigungskosten, auch für das Jahr 2020. Dies werde im April 2021 rückwirkend in Rechnung gestellt, informierte die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, welche unter der Leitung des Vorsitzenden Uwe Bißbort als Videokonferenz stattfand.

Kommt die Geflügelpest näher, muss auch in Rheinland-Pfalz die Freilandhaltung vorerst aufgegeben werden.

Foto: Landpixel

Die Tierseuchenkassenbeiträge würden für alle Tierarten unverändert zu 2020 bleiben. Allerdings würde für Imkereien der lang angekündigte Mindestbetrag von 10,00 Euro unabhängig von der Zahl der bewirtschafteten Völker eingeführt.

Rechtsstreit beigelegt, doch hohe Kosten bleiben

Eine erfreuliche Mitteilung war, dass der Rechtsstreit zwischen dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und der Firma SecAnim Südwest ohne Gerichtsurteil beendet werden konnte. So seien die Entgeltlisten für 2018, 2019 und 2020 genehmigt und es gäbe keine Preisänderungen für 2018 mehr. Jedoch komme es für 2019 und 2020 zu einer über 10-prozentigen Erhöhung der Entgelte, welche sich auch auf die Eigenbeteiligung der Tierhalter an den Tierkörperbeseitigungskosten niederschlage. Dies gelte auch für die Schlachtbetriebe, welche die Kosten an die Viehbetriebe weitergeben würden. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt die Möglichkeit einer Begrenzung der Tierkörperbeseitigungskosten diskutiert.

Sorge um Stand-by-Vertrag im Tierseuchenfall

Auch die Vorsorgelösung des Landes für die Tötung von Klauentieren im Tierseuchenfall wurde kontrovers diskutiert. Dabei gehe es um einen sogenannten Stand-by-Vertrag mit einem Dienstleister für den Fall des Tierseuchenausbruchs, welcher um zwei Jahre verlängert werden solle. Die Tierseuchenkasse ängstige die vereinbarten sehr hohen Tötungskosten, die im Seuchenfall getragen werden müssten. So wurde beschlossen, das Umweltministerium um Vertragsmodifizierung und die gemeinsame Suche nach besseren Lösungen zu bitten.

Weiterhin wurde eine Änderung in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse einstimmig beschlossen, welche ermöglicht eine Beihilfe für gemerzte Rinder an die Beteiligten am ParaTB-Bekämpfungsprogramm des Rindergesundheitsdienstes Rheinland-Pfalz auch dann zu zahlen, wenn der ParaTB-Erregernachweis über blutserologische Untersuchungen erfolgt. Dies verspreche größeren Erfolg bei der Sanierung.

Geflügelpest rückt immer näher

Dr. Julia Blicke informierte zudem über die aktuell dramatische Tierseuchensituation in Deutschland und berichtete über aktuelle Geschehnisse rund um die Afrikanische Schweinepest in Brandenburg und Sachsen sowie über die Aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe. Für Rheinland-Pfalz zeigte Blicke das vordringliche Tierseuchenproblem, verursacht durch die Blauzungenkrankheit (BT) auf. Zwei Fälle wurden in diesem Jahr in Trier-Saarburg und dem Saarland nachgewiesen. Deshalb bleibe Rheinland-Pfalz und das Saarland BT-Restriktionsgebiet, währenddessen der Rest Deutschlands, mit Ausnahme kleiner Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, den BT-Freiheitsstatus beantragt haben. Ein BT-Tilgungsprogramm scheine unrealistisch, weil es hoher Impfquoten bedarf, bemerkte Blicke.

Die Impfung gegen das anzeigepflichtige West-Nil-Fieber bei Pferden, übertragen durch Mücken, werde zudem weiterhin von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz mit zehn Euro pro Impfung unterstützt.

Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest umfassen intensive Fallwildsuche und den Bau von vielen Kilometern wildschweinsicheren Zäunen um die Restriktionsgebiete und an der Grenze zu Polen. Sogenannte „Weiße Gebiete“ werden eingerichtet, in denen die Wildschweinpopulation vollends beseitigt werden soll, um die weitere Ausbreitung der ASP zu unterbinden.

Der Leiter des Bieneninstitutes in Mayen, Dr. Christoph Otten berichtete außerdem über die Bienengesundheit und über das beschränkte Aufkommen der Amerikanischen Faulbrut in Rheinland-Pfalz, die ein Seuchengeschehen im Süden verzeichnet.

Virusinfektionen in Bienenvölkern

Neue molekularbiologische Untersuchungsmöglichkeiten am Bieneninstitut (PCR) hätten zudem bisher nicht bekannte Virusinfektionen in den Bienenvölkern offenbart, welche eine neue Herausforderung darstellten. Otten sei sich sicher, dass diese 2021 auch die Nutzung der seit Jahren zur Verfügung stehenden, aber selten in Anspruch genommenen Beihilfe der Tierseuchenkasse für die Bienengesundheit notwendig machen.

LW – LW 52/2020