Tierseuchenkasse beschließt neue Satzung

Beiträge gesenkt – Tierkörperbeseitigung teurer

Für das Wirtschaftsjahr 2017 beschloss die Hessische Tierseuchenkasse ihre neue Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren. Die einzelnen Beiträge und Kostenanteile teilte die Hessische Tierseuchenkasse kürzlich in einer Pressemitteilung mit.

Die Beseitigung von Falltieren mussten aufgrund gestiegener Beseitigungskosten erhöht werden. Aufgrund der EU-rechtlich vorgegebenen Eigenbeteiligung der Tierhalter bei der Finanzierung der Tierkennzeichnung vermindert sich der Rinderbeitrag um 0,50 Euro je Tier. Der Beitrag für alle Legehennen beläuft sich nunmehr auf 0,04 Euro je Tier. Veränderungen bei den verbleibenden Tiersparten spiegeln sich im Wesentlichen in Form von Beitragssenkungen wider, die damit die höheren Vorauszahlungen zur Tierkörperbeseitigung kompensieren. Für Bienen und Fische besteht für die Erhebung von Beiträgen kein Finanzbedarf. Deshalb wird die Beitragserhebung ausgesetzt. Der Mindestbeitrag für jeden Bescheid beträgt 5 Euro. Viehhändler werden wie in den Vorjahren mit 4 v.H. – der Anzahl der im Vorjahr umgesetzten Tiere – veranlagt, der Mindestbeitrag beträgt 50 Euro.

 – LW 51/2016