Traktor mit grünem Kennzeichen nicht verleihen
Denn der Versicherungsnehmer habe mit dem grünen Nummernschild die Steuerbefreiung/-vergünstigung für die landwirtschaftliche Nutzung des Traktors erhalten; eine anderweitige Nutzung sei damit aber grundsätzlich nicht erlaubt. Ob zum Beispiel die Verwendung bei Brauchtumsveranstaltungen unter die landwirtschaftliche Nutzung fällt, sollte ebefalls vorher beim Versicherer abgeklärt werden.
Im Zweifel sollte bei den zuständigen Behörden hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsmöglichkeiten nachgefragt werden, um sich nicht der Gefahr von Ordnungs- oder Strafverfahren auszusetzen. Auch ist in der Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung im Versicherungsvertrag der Zweck angegeben, zu dem das Fahrzeug verwendet werden darf. Bei Schleppern mit grünen Kennzeichen ist dies in der Regel die landwirtschaftliche Nutzung, so der Versicherer. Bedingungsgemäß darf dann der Schlepper nur zu diesem Zweck verwendet werden – eine anderweitige Nutzung schließt den Versicherungsschutz aus.
LW