Trilog verständigt sich auf GAP-Vereinfachungen
ÖVF-Gewichtungsfaktor – Zulassung von Miscanthus
Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich bei der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im sogenannten Agrarteil der Omnibusverordnung auf weitere Vereinfachungen verständigt. Wie nach der am vergangenen Donnerstag erzielten Einigung aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war, betreffen diese im Rahmen der GAP vor allem die Bereiche Erzeugerorganisationen, Greening sowie Einkommensstabilisierung.
Konkret vereinbart wurde, die Grenze, ab der ein Betrieb dazu verpflichtet werden kann, ökologische Vorrangflächen (ÖVF) und eine Anbaudiversifizierung durchzuführen, einheitlich auf 30 ha Ackerfläche festzulegen. Bislang müssen auch Betriebe, ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl

Konditionalitäten-Checkliste 2025 für Hessen
