Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2020
Kontrollpflicht für stationäre und mobile Beizgeräte
Das Pflanzenschutzgesetz sieht eine Prüfung aller Beizgeräte bis zum 31. Dezember 2020 vor. Dann dürfen Beizgeräte mit einer Chargengröße ab 5 kg nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie durch einen amtlich anerkannten Kontrollbetrieb mit einer Prüfplakette versehen wurden. Die Kontrolle folgt dabei den gleichen Grundsätzen wie bei Feldspritzen und Sprühgeräten. Mit einem Beizgerät fährt man nicht einfach in die nächste Werkstatt; der Prüfer muss das Gerät meist vor Ort abnehmen. Zusätzlich gibt es für die Inhaber bestimmte Aspekte zu beachten, damit ihr Gerät erfolgreich durch die Prüfung kommt. Welche das sind, erläutern Christine Geßner und Felix Eder-Ruppert vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
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