Umnutzung von Hofstellen im Außenbereich

ALB-Seminar am 25. April auf dem Hof Heide in Waldeck

Viele landwirtschaftliche Höfe im Außenbereich bestehen seit langem oder sind in der Nachkriegszeit entstanden. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Landwirtschaft im Außenbereich stattfindet. Daher genießt das Bauen dort Sonderrechte. Ein Seminar zu Nutzungsmöglichkeiten für solche Hofstellen wird am 25. April auf dem Hof Heide in Waldeck stattfinden.

Wie Hofstellen im Außenbereich sinnvoll umgenutzt werden können und welche Vorschriften es dazu gibt, wird Thema einer ALB-Tagung sein.

Foto: Riks

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft schreitet fort: Höfe im Außenbereich wurden stillgelegt oder dienen nur noch teilweise der Landwirtschaft, andere Betriebe prosperieren und benötigen mehr Platz. Was müssen Eigentümer beim Um-, Erweiterungs- oder auch Rückbau beachten, wenn die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauens im Außenbereich nicht verloren gehen soll? Ein anderer Fall sind Gebäude im Außenbereich, die nicht landwirtschaftlich genutzt wurden, wie ehemalige Bahnhöfe oder Mühlen. Auch sie unterliegen besonderen Regeln, wie Raumordnung, dem Natur- und Umweltschutz, oft auch dem Denkmalschutz. Vor jeder Umbaumaßnahme sollte ein tragfähiges wirtschaftliches Nutzungskonzept stehen und es sollte über die Rechte und Pflichten der Eigentümer informiert werden. Denn grundsätzlich geht es darum, erhaltenswerte Bausubstanz nicht dem Verfall preiszugeben und die Nutzung an heutige Bedürfnisse anzupassen.

Das Seminar soll juristische Fragen zur Umnutzung im Außenbereich beantworten: Was ist erlaubt? Wo liegen die Fallstricke? Stephan Sauer, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, wird dazu referieren. Im zweiten Vortrag wird Harald Otto, Waldecker Bank, Korbach, über die Finanzierung und Fördermittel sprechen.

Der LLH widmet sich ebenfalls intensiv dem Thema der Erwerbskombination in Landwirtschaft und Gartenbau. Heidrun Baier-Linke wird das Beratungsangebot vorstellen, insbesondere für den Außenbereich.

Es gibt viele gute Beispiele in der Region, so dass drei Eigentümer gewonnen werden konnten, ihren Hof vorzustellen. Alle haben ihre Landwirtschaft im Voll- oder Nebenerwerb durch andere Wirtschaftsformen ergänzt.

Ein weiteres Beispiel ist ein Gebäudekomplex aus der nicht-landwirtschaftlichen Nutzung, der nach längerem Leerstand von einer eingetragenen Genossenschaft erworben wurde und einer generationsübergreifenden Lebensgemeinschaft dient. Zusätzlich gibt es ein Tagungshaus und Übernachtungsmöglichkeiten als wirtschaftliches Standbein der Gemeinschaft. Schließlich ist der Veranstaltungsort, das Blockhauscafé Lichtpunkt auf dem Hof Heide, selbst ein Beispiel für die Kombination verschiedener Nutzungen eines außenliegenden Hofes, der in früheren Jahrhunderten noch eine Zollstation zwischen dem Fürstentum Waldeck und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt war. Die Familie wird über ihr Umnutzungskonzept berichten und nach dem Seminar eine Hofführung anbieten. Für die Planung der Veranstaltung ist eine baldige Anmeldung erforderlich (www.llh.hessen.de, Stichwort Veranstaltungen, E-Mail hero.bildungsangebote@llh.hessen.de, 05542/ 3038368). Anmeldeschluss ist am 18. April, das Platzangebot ist beschränkt. Die Tagungsgebühr beträgt 25 Euro pro Person.

Eva Riks, llh – LW 13/2018