Umstellen will geplant sein
Zusätzliche Kosten beachten und Liquiditätsvorschau durchführen

Foto: Moe
Bevor ein Erzeugnis als ökologisch verkauft werden kann, muss es eine Umstellungszeit durchlaufen, dessen Länge zunächst vom Produkt selbst abhängt. Aufbauend auf den Beitrag „Umstellen meistern“ im LW 39/2011, Seite 11) erläutert Christian Wucherpfennig von der Landwirtschaftskammer NordÂrhein-Westfalen nun die Schritte anhand eines Rechenbeispiels.
Während der Umstellungszeit sind die Tiere entsprechend der EG-Öko-Verordnung zu halten und zu füttern. Bei pflanzlichen Produkten unterscheidet man zwischen Umstellungs- und anerkannter Ware. Die EG-Öko-Verordnung definiert ein pflanzliches Erzeugnis als anerkannt ökologisch, wenn der Anbau zwei Jahre vor der Aussaat ökologisch erfolgte. Bei Dauerkulturen (wie Obstplantagen) endet der Umstellungszeitraum drei Jahre vor der Ernte. Als Umstellungsware werden Erzeugnisse angesehen, deren Anbau zwölf Monate vor der Ernte der EG-Öko-Verordnung entsprach.
Der Ablauf ist beispielhaft an einem Ackerbaubetrieb mit Milchviehhaltung und Ferkelerzeugung dargestellt. Grundsätzlich kann der Nachweis nur geführt werden, wenn sich die Flächen in einem entsprechenÂden Agrarumweltprogramm befanden. Für den Ãœbergang von konventioneller zu ökoloÂgischer Bewirtschaftung empfiehlt sich aufgrund der Mehrkosten für Umbauten und ökologische Futterzukäufe eine Liquiditätsvorschau. Die Umstellungsprämien, die als Ausgleich für diese Mehrkosten gedacht sind, werden erst einige Monate nach Ablauf des ersten Umstellungsjahres gewährt, beziehungsweise mehr als ein Jahr nach Beginn der Umstellung ausgezahlt.