Umweltmaßnahmen nicht aus dem Zusammenhang reißen

Die Landwirtschaft arbeitet unter freiem Himmel sowie in und mit der Natur – ohne Netz und doppelten Boden sozusagen. Außerdem sind die Standort­vorraussetzungen der verschiedenen Regionen in Deutschland – und auch kleinräumig – sehr unterschiedlich, sowohl was die Böden als auch was die Witterung betrifft.

Daher können Maßnah­men, die für den einen Acker deutliche Verbesserungen bringen, beispielsweise hinsichtlich der Stickstoffbilanzen, auf einem anderen wirkungslos bleiben oder gerade das Gegenteil bewirken. Produktionstechnische Ver­än­derungen haben aus diesen Gründen immer Auswirkungen auf verschiedenste Aspekte des Ackerbaus und dürfen nicht nur im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wirkung gesehen werden.

Zurzeit steht bei den EU-Bürokraten der Erosionsschutz hoch im Kurs, und diese Einschätzung hat ihren Niederschlag im sogenannten Erosionskataster gefunden, das für viele Flächen eine Erosions-Gefährdung ausweist und diese mit Bewirtschaftungs-Auflagen versieht. Diese Eingriffe in die bisherige Bewirtschaftung können neben der Verringerung der Erosionsanfälligkeit eines Schlages je nach Standort aber auch negative Auswirkungen haben, die gegen das Erosionsschutz-Ziel abzuwägen sind. Zu prüfen ist auch, ob eine Erosionsschutz-Maßnahme durch weitere Anpassungen, wie zum Beispiel eine geänderte Fruchtfolge, flankiert werden muss.

Eine negative Folge kann beispielsweise ein höherer Bedarf an Pflanzenschutzmitteln sein, aber auch die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes kann von Erosionsschutzauflagen tangiert sein. Gerade die Wirtschaftlichkeit des Ackerbaus ist aber eine grundlegende Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung.

Mehr zu diesem Thema in der Rubrik Pflanzenbau ab Seite 15.

Karsten Becker