Unglaubliches vom Bundeskartellamt

Die Vorgabe des Bundeskartellamtes, dass keine aktuellen Vergleiche der Milchauszahlungspreise der einzelnen Molkereien mehr veröffentlicht werden dürfen, klingt unglaublich für eine Behörde, die über den freien Wettbewerb wachen soll. Vor allem die Erzeuger sind an einem Preisvergleich interessiert, um sich zu orientieren und um entsprechend Druck bei ihrer Molkerei machen zu können. Jetzt will das Amt die Landwirte vermeintlich schützen und behauptet, dass durch zu viel Transparenz auf dem Milchmarkt der Wettbewerbsanreiz für die Molkereien vermindert und die Kartellbildung begünstigt wird. Eine Molkerei würde demnach keinen höheren Preis zahlen, weil das Nachbarunternehmen auch nicht viel bezahlt. Der Gedanke ist zwar nicht ganz abwegig, allerdings muss man sich dann fragen, warum bislang die Molkereien eher gegen einen aktuellen Preisvergleich waren.

Ganz abgesehen davon sind die Auszahlungspreise und die Nachzahlungen der Konkurrenz unter den Erzeugern und unter den Molkereien bekannt, nur müssen sie sich die Daten jetzt mühsamer zusammensuchen. 70 Prozent der Milch wird in Deutschland außerdem von Genossenschaften verarbeitet, bei denen die Erzeuger Eigentümer sind und somit ein Wörtchen mitzureden haben.

Auffällig ist bei dem sogenannten Fallbericht des Kartellamtes, dass kein Wort über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verloren wird. Denn dieser hat durch die Kenntnis der aktuellen Milchpreise eine noch stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Molkereien. Die Argumentation, die Veröffentlichung spiele dem sehr konzentrierten und übermächtigen LEH in die Hand, wäre also viel plausibler. Gerade aber gegen das Gebaren des Einzelhandels zum Nachteil der Erzeuger und der Molkereien ist das Bundeskartellamt bislang kaum vorgegangen.

Cornelius Mohr