Verbesserte Junglandwirteprämie nutzen
Wenngleich in diesen Wochen die aktuelle Antragstellung für die Flächen-Direktzahlungen 2022 letztmals nach den alten Regeln und Fördersätzen anläuft, lohnt es dennoch bereits jetzt, einen Blick auf die neuen GAP-Regeln ab 2023 zu werfen und daraus wichtige betriebliche Konsequenzen zu ziehen.
Besonders interessant ist hier die verbesserte Förderung für Junglandwirte, mit der die EU-Kommission und das Bundeslandwirtschaftsministerium gezielt die rechtzeitige Hofübergabe an nachfolgende Generationen fördern wollen, denn immerhin sind aktuell über 50 Prozent der Betriebsleiter älter als 55 Jahre.
Die spezielle Junglandwirteförderung gab es auch bisher schon im System der Direktzahlungen. Junglandwirte erhielten eine Zusatzprämie von 44 Euro/ha für maximal 90 ha, das machte knapp 4.000 Euro pro Betrieb aus. Ab 2023 wird diese auf voraussichtlich 134 Euro pro ha und maximal für 120 ha erhöht. Insgesamt können so etwa 16.000 Euro pro Jahr zusätzlich gewährt werden, 12.000 Euro mehr als bisher.
Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme nicht älter als 40 Jahre ist und diese bei erstmaliger Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Junglandwirteprämie wird längstens für fünf aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Auch Junglandwirte, die einen Betrieb in einer GbR bewirtschaften, können diese Prämie erhalten, wenn sie gemäß GbR-Vertrag maßgeblich an den betrieblichen Entscheidungen und an der Gewinnverwendung beteiligt sind, und wenn keine wichtigen Entscheidungen gegen sie getroffen werden können.
Junglandwirte müssen allerdings zukünftig eine Berufsqualifikation nachweisen, etwa durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch ein Studium, einen Fachschulabschluss oder durch eine anerkannte Bildungsmaßnahme (mind. 300 h), wie sie mit qualifizierten NE-Schulungslehrgängen angeboten wird.
Auf die gesamte Förderperiode der neuen GAP von 2023 bis 2027 betrachtet geht es also insgesamt um eine zusätzliche Betriebseinnahme von bis zu 80.000 Euro. Ältere Betriebsleiter sollten sich daher nun intensiv zusammen mit ihrer Familie, mit ihrem betriebswirtschaftlichen Berater und dem Steuerberater Gedanken machen, wie die Hofnachfolge baldmöglichst geregelt werden kann, um sich diese erhebliche Stützungszahlung nicht entgehen zu lassen, Dabei bietet es sich an, eine Betriebsübergabe sinnvollerweise zum Ende eines Wirtschaftsjahres, also zum 30. Juni zu vollziehen.
Klaus Wagner, LLH Eichhof