Verbringung von Schweinen bei ASP: Statuserlangung ist möglich
Hessisches Landwirtschaftsministerium beantwortet HBV-Anfrage
Der Hessische Bauernverband (HBV) hat beim Hessischen Landwirtschaftsministerium bezüglich der Möglichkeit der Statuserlangung für Schweine haltende Betriebe gemäß Artikel 3, Nummer 3 des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU angefragt. Dieser Status erleichtert das Verbringen von Schweinen aus Teil-II-Restriktionsgebieten im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland. Unter bestimmten, im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen sei dies möglich, teilte das Ministerium mit.
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